Steuern verstehen: Die Basics

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Welche Steuern zahlen Selbstständige?

## Das deutsche Steuersystem im Überblick Deutschland hat über 40 verschiedene Steuerarten, aber für Selbständige und Unternehmer sind nur eine Handvoll davon im Alltag relevant. Das Verständnis dieser Kernsteuern ist keine optionale Zusatzqualifikation, sondern eine grundlegende Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens. Steuerfehler können teuer werden — nicht nur durch Nachzahlungen, sondern auch durch Sämniszuschläge, Verspätungszuschläge und im schlimmsten Fall durch Steuerstrafverfahren. Die Einkommensteuer ist die wichtigste direkte Steuer für Einzelunternehmer und Freiberufler. Sie wird auf Ihren Gewinn erhoben (Einnahmen minus Betriebsausgaben) und ist progressiv gestaltet: Der Steuersatz steigt mit zunehmendem Einkommen von 14 Prozent (Eingangssteuersatz ab dem Grundfreibetrag von derzeit rund 11.600 Euro) bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent (ab etwa 66.800 Euro) und dem sogenannten Reichensteuersatz von 45 Prozent (ab 277.826 Euro). Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer. ## Umsatzsteuer verstehen Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) ist keine Steuer auf Ihren Gewinn, sondern eine Verbrauchssteuer, die letztlich der Endverbraucher trägt. Sie als Unternehmer sind lediglich der Einsammler: Sie schlagen auf Ihre Netto-Preise 19 Prozent Umsatzsteuer auf (oder 7 Prozent bei bestimmten Gütern und Dienstleistungen), kassieren diese von Ihren Kunden und führen sie ans Finanzamt ab. Im Gegenzug dürfen Sie die Umsatzsteuer, die andere Unternehmer Ihnen in Rechnung stellen (Vorsteuer), davon abziehen — ans Finanzamt überweisen Sie nur die Differenz. Dieses System der Vorsteuerverrechnung führt dazu, dass die Umsatzsteuer für Sie als Unternehmer im Idealfall ein durchlaufender Posten ist: Sie nehmen sie ein und geben sie weiter, ohne dass sie Ihren Gewinn beeinflusst. Problematisch wird es nur, wenn Sie Kunden haben, die keine Vorsteuer abziehen können (Privatpersonen, Kleinunternehmer) — dann wirkt Ihre Umsatzsteuer wie eine echte Preissteigerung für den Kunden. ## Gewerbesteuer Jeder Gewerbetreibende (nicht Freiberufler) zahlt Gewerbesteuer an die Gemeinde, in der sein Betrieb angesiedelt ist. Die Berechnung ist etwas komplexer: Der Gewerbeertrag (grob: Ihr Gewinn mit einigen Hinzurechnungen und Kürzungen) wird mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert und dann mit dem Hebesatz der Gemeinde. Der Hebesatz variiert stark — von 200 Prozent in steuergünstigen Kleingemeinden bis über 500 Prozent in Großstädten wie München oder Frankfurt. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro — erst Gewerbeertrage darüber werden besteuert. Zudem wird die Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet (bis zum 4-fachen des Steuermessbetrags). In Gemeinden mit einem Hebesatz bis etwa 400 Prozent ist die Gewerbesteuer damit für Einzelunternehmer nahezu vollständig durch die Anrechnung neutralisiert. ## Körperschaftsteuer und Kapitalgesellschaften Betreiben Sie eine GmbH oder UG, zahlt die Gesellschaft Körperschaftsteuer statt Einkommensteuer. Der Satz beträgt pauschal 15 Prozent (plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf, also effektiv 15,825 Prozent) — unabhängig von der Gewinnhöhe. Dazu kommt die Gewerbesteuer ohne Freibetrag und ohne Anrechnung auf eine persönliche Steuer. Die Gesamtbelastung auf Ebene der GmbH liegt damit je nach Gemeinde bei etwa 28 bis 33 Prozent. Wenn Sie sich als Geschäftsführer Gehalt auszahlen, ist dieses eine Betriebsausgabe der GmbH (mindert deren Gewinn) und wird bei Ihnen persönlich mit Einkommensteuer besteuert. Wenn Sie Gewinne als Dividende ausschütten, fällt zusätzlich die Abgeltungssteuer von 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag) an. Die steuerliche Gesamtbelastung bei Ausschüttung liegt damit bei etwa 48 bis 50 Prozent — ähnlich dem Spitzensteuersatz für Einzelunternehmer, allerdings mit dem Vorteil, dass thesaurierte (nicht ausgeschüttete) Gewinne nur mit rund 30 Prozent belastet werden. ## Steuervorauszahlungen und Fristen Das Finanzamt verlangt vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (oder Körperschaftsteuer) und die Gewerbesteuer, basierend auf dem zuletzt festgesetzten Gewinn. Diese Vorauszahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist je nach Umsatzhöhe monatlich oder vierteljährlich abzugeben — im Gründungsjahr und im Folgejahr immer monatlich. Versäten Sie diese Fristen, entstehen automatisch Sämniszuschläge von einem Prozent des rückständigen Betrags pro Monat.

Haeufig gestellte Fragen

Wie viel Steuern zahle ich als Selbstständiger?

Das hängt von Ihrem Gewinn und Ihrer Rechtsform ab. Als Einzelunternehmer oder Freiberufler zahlen Sie Einkommensteuer nach dem progressiven Tarif von 14% bis 45% - je mehr Sie verdienen, desto höher der Prozentsatz. Bei einem Gewinn von 50.000 Euro liegt die effektive Steuerquote bei etwa 24%, bei 100.000 Euro bei etwa 34%. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Einkommensteuer, aber erst ab ca. 17.500 Euro ESt) und ggf. Kirchensteuer (8-9%). Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer ab 24.500 Euro Gewinn, die aber auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Eine GmbH zahlt pauschal ca. 30% Gesamtsteuer (15% Körperschaftsteuer + Soli + ca. 14% Gewerbesteuer) - unabhängig von der Höhe des Gewinns.

Muss ich als Kleinunternehmer Steuern zahlen?

Ja, unbedingt! Die Kleinunternehmerregelung befreit Sie ausschließlich von der Umsatzsteuer - Sie müssen also keine 19% auf Ihre Rechnungen aufschlagen und keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Einkommensteuer auf Ihren Gewinn müssen Sie aber trotzdem zahlen, sobald Ihr Gesamteinkommen den Grundfreibetrag von 11.604 Euro (Stand 2024) übersteigt. Ebenso fällt Gewerbesteuer an, wenn Ihr Gewinn über 24.500 Euro liegt (nicht bei Freiberuflern). Der häufige Irrtum, Kleinunternehmer seien komplett steuerfrei, führt leider oft zu bösen Überraschungen bei der ersten Steuererklärung. Legen Sie daher von Anfang an etwa 25-30% Ihres Gewinns für Steuern zurück.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?

Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied - beide Begriffe meinen exakt dasselbe. Umsatzsteuer ist der offizielle, rechtlich korrekte Begriff, der in Gesetzen und auf Rechnungen verwendet wird. Mehrwertsteuer ist der umgangssprachliche, im Alltag gebräuchlichere Begriff. Die Steuer beträgt in Deutschland 19% (Regelsteuersatz) oder 7% (ermäßigter Satz für Lebensmittel, Bücher, öffentlichen Nahverkehr etc.). Das System funktioniert so: Jedes Unternehmen in der Lieferkette erhebt die Steuer beim Verkauf, darf aber die beim Einkauf bezahlte Steuer (Vorsteuer) abziehen. Am Ende trägt der Endverbraucher die volle Steuerlast, während für Unternehmen die Steuer durchlaufend und kostenneutral ist.

Wann muss ich Vorauszahlungen leisten?

Das Finanzamt setzt Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest, sobald Ihre voraussichtliche Jahressteuer mehr als 400 Euro beträgt. Die Vorauszahlungen werden vierteljährlich fällig: am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Höhe basiert zunächst auf Ihrer letzten Steuererklärung oder Ihrer Gewinnschätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn Ihr tatsächlicher Gewinn deutlich abweicht, können Sie beim Finanzamt formlos eine Anpassung beantragen - das ist wichtig, damit Sie nicht zu viel vorauszahlen oder eine hohe Nachzahlung riskieren. Tipp: Richten Sie ein separates Steuerkonto ein und überweisen Sie monatlich etwa 30% Ihres Gewinns dorthin, dann sind die Vorauszahlungen immer gedeckt.

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