Steuererklaerung fuer Privatpersonen: Schritt fuer Schritt selbst machen

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Die komplette Anleitung fuer Ihre Steuererklaerung als Privatperson. Von den Grundlagen ueber Werbungskosten bis zu den besten Steuertipps — auch fuer absolute Anfaenger geeignet.

## Warum sich die Steuererklärung für Privatpersonen lohnt Viele Arbeitnehmer in Deutschland sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben — der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer automatisch ab, und das Finanzamt ist zufrieden. Dennoch lohnt sich die freiwillige Abgabe fast immer: Die durchschnittliche Erstattung liegt bei über 1.000 Euro pro Jahr. Das Finanzamt behält nämlich über das Jahr verteilt mehr Steuern ein, als tatsächlich geschuldet sind — weil der Lohnsteuerabzug keine individüllen Ausgaben berücksichtigt. Zur Abgabe verpflichtet sind Sie unter anderem, wenn Sie Nebeneinkünfte über 410 Euro hatten, wenn Sie Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld bezogen haben, wenn Sie bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt waren oder wenn Sie die Steuerklassenkombination III/V gewählt haben. In allen anderen Fällen können Sie die Erklärung freiwillig abgeben — und haben dafür sogar vier Jahre Zeit (Antragsveranlagung). ## Die wichtigsten Formulare Die Einkommensteuererklärung für Privatpersonen besteht aus dem Mantelbogen und verschiedenen Anlagen. Der Mantelbogen enthält Ihre persönlichen Daten, Bankverbindung und allgemeine Angaben. Die Anlage N ist für Arbeitnehmer die wichtigste — hier tragen Sie Ihre Werbungskosten ein. Die Anlage Vorsorgeaufwand erfasst Versicherungsbeiträge. Die Anlage KAP betrifft Kapitalerträge (nur nötig, wenn Sie den Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft haben oder kirchensteuerpflichtig sind). Die Anlage V ist für Mieteinnahmen, die Anlage SO für sonstige Einkünfte wie private Veräußerungsgeschäfte. Seit mehreren Jahren können Sie die Steuererklärung ausschließlich elektronisch über ELSTER (elster.de) abgeben. Alternativ gibt es kommerzielle Steuerprogramme wie WISO Steuer, SteuerSparErklärung oder smartsteuer, die Sie durch den Prozess führen und die Daten direkt an ELSTER übermitteln. Die Kosten liegen zwischen 15 und 40 Euro pro Jahr — eine Investition, die sich fast immer rentiert. ## Werbungskosten: Der größte Hebel Werbungskosten sind alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Das Finanzamt gewährt jedem Arbeitnehmer automatisch eine Pauschale von 1.230 Euro (seit 2023) — Sie müssen also nur dann Belege sammeln und einzelne Posten angeben, wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen. In vielen Fällen ist das leichter als gedacht. Der größte Posten ist die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale): 0,30 Euro pro Kilometer einfacher Fahrstrecke für die ersten 20 Kilometer, ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 Euro. Bei 30 Kilometern Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen ergibt sich allein daraus ein Betrag von 2.420 Euro — bereits weit über der Pauschale. Es zählt die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückfahrt, und es ist egal, ob Sie mit dem Auto, der Bahn oder dem Fahrrad fahren. Weitere häufige Werbungskosten: Arbeitsmittel wie Computer, Schreibtisch, Bürostuhl und Fachliteratur (alles, was Sie überwiegend beruflich nutzen). Fortbildungskosten einschließlich Kursgebühren, Fahrtkosten und Übernachtung. Berufskleidung, sofern sie typische Berufskleidung ist und nicht privat getragen werden kann. Bewerbungskosten. Umzugskosten bei beruflich veranlasstem Umzug. Doppelte Haushaltsführung, wenn Sie aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz unterhalten. Das Homeoffice lässt sich seit 2023 pauschal mit 6 Euro pro Tag absetzen, maximal 1.260 Euro pro Jahr (210 Tage). Haben Sie ein separates Arbeitszimmer, das ausschließlich beruflich genutzt wird, können Sie stattdessen die tatsächlichen Kosten (anteilige Miete, Nebenkosten, Ausstattung) absetzen — das lohnt sich aber nur bei grösseren oder teureren Räumen. ## Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die der Gesetzgeber als steuerlich abzugsfähig anerkennt. Die wichtigsten: Beiträge zur Altersvorsorge (Riester, Rürup, gesetzliche Rentenversicherung) sind in voller Höhe absetzbar. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe der Basisabsicherung. Kirchensteuer. Spenden an gemeinnützige Organisationen (bis 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte). Kinderbetreuungskosten (zwei Drittel, maximal 4.000 Euro pro Kind). Schulgeld für Privatschulen (30 Prozent, maximal 5.000 Euro). Außergewöhnliche Belastungen sind ungewöhnliche, hohe Aufwendungen, die Sie zwangsläufig tragen müssen. Typische Beispiele: Krankheitskosten (Zuzahlungen, Zahnersatz, Brille, Heilbehandlungen), die Ihre Krankenversicherung nicht erstattet. Pflegekosten für Angehörige. Bestattungskosten. Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige. Von diesen Kosten wird allerdings eine zumutbare Eigenbelastung abgezogen, die vom Einkommen und der Familiensituation abhängt — erst der übersteigende Teil wirkt sich steuerlich aus. ## Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen Zwei oft übersehene Steuersparkategorien: Für Handwerkerleistungen in Ihrem Haushalt (Renovierung, Reparaturen, Modernisierung) können Sie 20

Themen: Steuererklärung, Einkommensteuer, Werbungskosten, Sonderausgaben, ELSTER, Steuer-Software, Privatpersonen, Arbeitnehmer