Immobilien an eigene Firma vermieten: Der komplette Guide

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Wie Sie durch Vermietung Ihrer Immobilie an Ihre eigene Firma tausende Euros Steuern sparen – mit Schritt-für-Schritt-Anleitung, Vertragsmustern und Rechenbeispielen.

## Das Grundprinzip der Selbstvermietung Die Vermietung einer privaten Immobilie an die eigene Firma gehört zu den profitabelsten legalen Steuerstrategien für Unternehmer in Deutschland. Das Prinzip ist einfach: Sie besitzen die Immobilie privat — nicht über die Firma — und vermieten sie an Ihr eigenes Unternehmen. Die Firma setzt die Miete als Betriebsausgabe ab und mindert damit ihren steuerpflichtigen Gewinn (Ersparnis je nach Steuersatz 30 bis 45 Prozent pro Mietaufwand). Sie als Privatperson versteuern die Mieteinnahmen mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, können aber gleichzeitig umfangreiche Werbungskosten gegenrechnen: Abschreibung auf das Gebäude, Kreditzinsen, Instandhaltung, Versicherungen und Verwaltungskosten. Der steuerliche Vorteil entsteht durch die Differenz: Ihre Firma spart auf der einen Seite Steuern in voller Höhe der Mietzahlung, während Sie auf der privaten Seite einen großen Teil der Mieteinnahmen durch Werbungskosten neutralisieren können. Im Idealfall zahlen Sie auf die Mieteinnahmen deutlich weniger Steuern als Ihre Firma auf der Betriebsausgabenseite spart — das Gesamtkonstrukt führt also zu einer echten Steuerersparnis für Sie als wirtschaftliche Einheit. ## Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung Das Finanzamt erkennt die Vermietung an die eigene Firma nur an, wenn sie einem Fremdvergleich standhält — das heißt, alle Konditionen müssen so gestaltet sein, wie Sie sie auch mit einem fremden Dritten vereinbaren würden. Der Mietvertrag muss schriftlich vorliegen, eine marktübliche Miethöhe festlegen, klare Regelungen zu Nebenkosten, Kündigungsfristen und Instandhaltungspflichten enthalten, und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt werden (regelmäßige Mietzahlungen auf Ihr Privatkonto). Die Miethöhe darf weder zu hoch noch zu niedrig sein. Liegt sie deutlich über dem Marktniveau, erkennt das Finanzamt den übersteigenden Teil nicht als Betriebsausgabe an. Liegt sie zu niedrig, unterstellt das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung (bei Kapitalgesellschaften) oder eine nicht betrieblich veranlasste Zuwendung. Ermitteln Sie die ortsübliche Vergleichsmiete über den Mietspiegel, über vergleichbare Angebote auf Immobilienportalen oder durch ein Sachverständigengutachten. ## Was Sie steuerlich absetzen können Als Vermieter dürfen Sie sämtliche Kosten absetzen, die mit der Vermietung zusammenhängen. Die Gebäudeabschreibung (AfA) beträgt bei Wohngebäuden zwei Prozent jährlich über 50 Jahre, bei gewerblichen Gebäuden drei Prozent über 33 Jahre. Kreditzinsen für die Immobilienfinanzierung sind vollständig absetzbar (nicht die Tilgung). Instandhaltungs- und Renovierungskosten, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausverwaltung und alle weiteren vermietungsbedingten Aufwendungen mindern Ihre steuerpflichtigen Mieteinnahmen. In der Praxis führt diese Kombination häufig dazu, dass Sie in den ersten Jahren — insbesondere wenn die Immobilie noch kreditfinanziert ist — steuerliche Verluste aus der Vermietung erzielen, die Sie mit Ihren anderen Einkünften (Gehalt als Geschäftsführer, Gewinnausschüttungen) verrechnen können. Das mindert Ihre persönliche Gesamtsteuerlast zusätzlich. ## Funktioniert mit Arbeitszimmer und ganzen Gebäuden Die Strategie ist skalierbar: Sie funktioniert bereits mit einem einzelnen Büroraum in Ihrem Eigenheim, den Sie an Ihre Firma vermieten, und reicht bis zur Vermietung kompletter Gewerbegebäude. Bei der Vermietung einzelner Räume im selbst bewohnten Haus müssen Sie den vermieteten Anteil klar abgrenzen (Quadratmeterzahl, separate Nutzung) und die Kosten anteilig zuordnen. Die Miete berechnen Sie auf Basis des Quadratmeterpreises der ortsüblichen Gewerbemiete. Bei einer GmbH oder UG müssen Sie besonders auf den Fremdvergleich achten, da das Finanzamt Geschäfte zwischen Gesellschafter und Gesellschaft besonders kritisch prüft. Dokumentieren Sie die Marktüblichkeit der Miete sorgfältig und führen Sie den Mietvertrag strikt wie mit einem fremden Mieter durch: monatliche Zahlungen per Überweisung (nicht bar), pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt, und mit ordnungsgemäßer Nebenkostenabrechnung. ## Der Vorteil nach zehn Jahren Ein zusätzlicher strategischer Vorteil ergibt sich nach der Spekulationsfrist: Private Immobilien können nach zehn Jahren Haltedauer komplett steuerfrei verkauft werden. Hätten Sie die Immobilie über Ihre GmbH erworben, würde der Veräußerungsgewinn der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer unterliegen. Durch das private Eigentum mit Vermietung an die eigene Firma profitieren Sie also doppelt: laufende Steuervorteile durch die Vermietungskonstruktion und ein steuerfreier Exit nach zehn Jahren. Diese Strategie macht die private Selbstvermietung zu einem der mächtigsten Werkzeuge der langfristigen Vermögensbildung für Unternehmer — legal, bewährt und vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen.

Themen: Selbstvermietung, Grundlagen, Basics