Homeoffice-Pauschale optimal nutzen
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Alle Möglichkeiten, Ihr Arbeitszimmer oder Homeoffice steuerlich geltend zu machen – mit Rechenbeispielen und allen aktuellen Regelungen.
Die Homeoffice-Pauschale können Sie auch ohne separates Arbeitszimmer nutzen – der Küchentisch genügt. Wer ein echtes häusliches Arbeitszimmer hat, kann sogar noch mehr absetzen. Hier sind beide Wege im Überblick. :::tldr - 6 Euro pro Homeoffice-Tag absetzbar, maximal 1.260 Euro pro Jahr - Kein separates Arbeitszimmer erforderlich – Küchentisch genügt - Gilt für Angestellte und Selbstständige - Keine Belege nötig, nur die Anzahl der Tage - Alternative: echtes Arbeitszimmer voll absetzen, wenn es der Tätigkeitsmittelpunkt ist ::: ## Wie die Homeoffice-Pauschale funktioniert Für jeden Kalendertag, an dem Sie überwiegend zuhause arbeiten, setzen Sie 6 Euro an. :::numbers 6 € → Pauschale pro Homeoffice-Tag 210 → maximal ansetzbare Tage pro Jahr 1.260 € → Höchstbetrag pro Jahr 0 → Belege, die Sie dafür brauchen ::: Wichtig: „Überwiegend" heißt, mehr als die Hälfte Ihrer Arbeitszeit an diesem Tag fand zuhause statt. An Tagen, an denen Sie zusätzlich ins Büro fahren, können Sie normalerweise nicht beides gleichzeitig ansetzen – Ausnahme: Ihnen steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. BEISPIEL: Angestellter Tom arbeitet hybrid Tom arbeitet 3 Tage pro Woche im Homeoffice, über 48 Wochen sind das 144 Tage. Pauschale: 144 × 6 Euro = 864 Euro. Bei 35 Prozent Grenzsteuersatz spart er rund 302 Euro Steuern – ganz ohne Belege. --- ## Pauschale oder echtes Arbeitszimmer? | Kriterium | Homeoffice-Pauschale | Häusliches Arbeitszimmer | | --- | --- | --- | | Separater Raum nötig | Nein | Ja, fast ausschließlich beruflich genutzt | | Maximalbetrag | 1.260 € pro Jahr | Unbegrenzt (anteilige echte Kosten) | | Voraussetzung | Überwiegend zuhause gearbeitet | Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit | | Nachweise | Nur Anzahl der Tage | Miete, Nebenkosten, Fläche, Belege | :::info "Für wen das echte Arbeitszimmer besser ist" Ist Ihr Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit (typisch bei Selbstständigen, die fast nur von zuhause arbeiten), können Sie die tatsächlichen anteiligen Kosten unbegrenzt absetzen: anteilige Miete, Heizung, Strom, Versicherung, Renovierung. Alternativ gilt auch hier eine Jahrespauschale von 1.260 Euro ohne Einzelnachweis. ::: BEISPIEL: Selbstständige Designerin mit Arbeitszimmer Anna arbeitet komplett von zuhause. Ihr Arbeitszimmer misst 15 m² bei 75 m² Gesamtwohnfläche (20 %). Warmmiete 1.200 Euro monatlich. Absetzbar: 20 % × 14.400 Euro Jahresmiete = 2.880 Euro, plus anteiliger Strom. Das ist mehr als das Doppelte der Pauschale. --- ## Was Sie zusätzlich absetzen können Die Pauschale deckt nur die Raumkosten ab. Unabhängig davon absetzbar bleiben: - Arbeitsmittel: Schreibtisch, Bürostuhl, Monitor, Laptop - Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto sofort in voller Höhe - Anteilige Telefon- und Internetkosten (pauschal 20 %, max. 20 Euro pro Monat, oder per Einzelnachweis) - Fachliteratur und Software :::success "Tipp: Homeoffice-Tage dokumentieren" Führen Sie eine einfache Liste oder nutzen Sie Ihren Kalender: Datum plus Vermerk „Homeoffice". Das Finanzamt fragt bei hohen Tageszahlen gelegentlich nach. Bei Angestellten reicht oft eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Homeoffice-Regelung. ::: :::warning "Häufiger Fehler: doppelt ansetzen" Sie können für denselben Zeitraum nicht die Homeoffice-Pauschale UND die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers ansetzen. Entscheiden Sie sich pro Jahr für einen Weg – rechnen Sie vorher kurz durch, welcher mehr bringt. ::: :::fazit Die Homeoffice-Pauschale ist der einfachste Steuerabzug überhaupt: Tage zählen, mit 6 Euro multiplizieren, fertig – bis zu 1.260 Euro pro Jahr ohne einen einzigen Beleg. Wer ein echtes Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt hat, fährt mit den tatsächlichen Kosten oft besser. Arbeitsmittel wie Schreibtisch und Technik sind in beiden Fällen zusätzlich absetzbar. :::
Haeufig gestellte Fragen
Was kann ich im Homeoffice absetzen?
Sie haben zwei Möglichkeiten: Die einfache Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag, an dem Sie ausschließlich von zuhause arbeiten (maximal 1.260 Euro pro Jahr, also 210 Tage). Dafür brauchen Sie kein eigenes Zimmer - der Küchentisch reicht. Alternativ können Sie die tatsächlichen Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers absetzen, wenn es den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bildet und ein separater, abgeschlossener Raum ist. Dann setzen Sie den anteiligen Anteil an Miete, Nebenkosten, Strom, Heizung, Versicherung und Renovierung ab. Bei einer 80qm-Wohnung mit 15qm Arbeitszimmer wären das rund 19% aller Wohnkosten. Zusätzlich können Sie Büromöbel, Computer und Arbeitsmaterialien separat als Arbeitsmittel absetzen.
Brauche ich ein separates Zimmer?
Das kommt darauf an, welche Abzugsmethode Sie nutzen wollen. Für die einfache Homeoffice-Pauschale (6 Euro/Tag, max. 1.260 Euro/Jahr) benötigen Sie kein separates Zimmer - die Arbeit am Esstisch, auf der Couch oder am Stehpult im Wohnzimmer reicht aus. Für den vollen Kostenabzug des häuslichen Arbeitszimmers gelten hingegen strenge Anforderungen des Finanzamts: Der Raum muss abgeschlossen sein (eigene Tür), darf nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden (ein privates Bücherregal oder ein Gästebett im Raum kann die Anerkennung gefährden), und er muss den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bilden. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer - auch wenn sie noch so professionell eingerichtet ist - reicht für den vollen Abzug nicht aus.
Kann ich Internet und Telefon absetzen?
Ja, Sie können den beruflichen Anteil Ihrer Internet- und Telefonkosten als Betriebsausgabe (Selbstständige) oder Werbungskosten (Angestellte) geltend machen. Am einfachsten ist die pauschale Methode: Das Finanzamt akzeptiert ohne weitere Nachweise 20% der monatlichen Kosten als beruflichen Anteil, maximal jedoch 20 Euro pro Monat (also 240 Euro im Jahr). Wenn Ihr tatsächlicher beruflicher Anteil höher liegt, können Sie auch den echten Anteil ansetzen - dann müssen Sie aber über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten genau dokumentieren, wie viel Prozent Ihrer Nutzung beruflich ist (z.B. durch Verbindungsnachweise oder Zeiterfassung). Bei einem separaten Geschäftsanschluss sind die Kosten natürlich zu 100% absetzbar.