Geschäftsessen richtig absetzen

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Wie Sie Bewirtungskosten korrekt von der Steuer absetzen – mit Beispielen, Grenzen und häufigen Fehlerquellen die Sie vermeiden müssen.

Geschäftsessen mit Kunden können Sie zu 70 Prozent absetzen – wenn die Dokumentation stimmt. Genau daran scheitern die meisten Betriebsprüfungen. So machen Sie es von Anfang an richtig. :::tldr - Bewirtung von Geschäftspartnern: 70 % absetzbar, Vorsteuer zu 100 % - Bewirtung eigener Mitarbeiter: 100 % absetzbar - Bewirtungsbeleg mit Teilnehmern und Anlass ist Pflicht - Rechnung muss maschinell erstellt und detailliert sein - Ohne korrekten Beleg streicht das Finanzamt den kompletten Abzug ::: ## Was zu welchem Anteil absetzbar ist | Art der Bewirtung | Absetzbar | Beispiel | | --- | --- | --- | | Kunden und Geschäftspartner | 70 % | Essen nach Vertragsverhandlung | | Eigene Mitarbeiter | 100 % | Teamessen, Weihnachtsfeier | | Eigene Verpflegung allein | 0 % | Mittagessen im Büroalltag | | Private Anlässe | 0 % | Geburtstagsessen mit Freunden | :::info "Vorsteuer: die gute Nachricht" Auch wenn nur 70 % der Kosten als Betriebsausgabe zählen: Die Umsatzsteuer aus der Bewirtungsrechnung dürfen Sie zu 100 % als Vorsteuer ziehen – vorausgesetzt, der Beleg ist ordnungsgemäß. ::: ## Der Bewirtungsbeleg: darauf kommt es an :::checklist "Pflichtangaben auf dem Bewirtungsbeleg" - [ ] Datum und Ort der Bewirtung - [ ] Namen aller Teilnehmer (inklusive Ihnen selbst) - [ ] Konkreter Anlass (nicht nur „Geschäftsessen"!) - [ ] Höhe der Aufwendungen inklusive Trinkgeld - [ ] Ihre Unterschrift - [ ] Maschinell erstellte, detaillierte Restaurantrechnung angeheftet ::: :::warning "Diese Fehler kosten den ganzen Abzug" Der Anlass muss konkret sein: „Besprechung Projektangebot Website-Relaunch" statt „Geschäftsessen". Handgeschriebene Quittungen werden nicht anerkannt. Ab 250 Euro muss die Rechnung zusätzlich Ihren Namen und Ihre Adresse als bewirtende Person enthalten – lassen Sie das direkt im Restaurant eintragen. Fehlt eine Pflichtangabe, streicht das Finanzamt bei einer Prüfung den gesamten Abzug, nicht nur einen Teil. ::: BEISPIEL: Beraterin Lisa macht es richtig Lisa lädt einen Kunden zum Essen ein, Rechnung 180 Euro plus 20 Euro Trinkgeld. Auf dem Bewirtungsbeleg notiert sie: Teilnehmer Lisa Weber, Herr Schmidt (Firma ABC GmbH). Anlass: Besprechung Projektangebot CRM-Einführung. Datum, Ort, Unterschrift. Das Trinkgeld lässt sie sich vom Kellner auf der Rechnung quittieren. Absetzbar: 70 % von 200 Euro = 140 Euro als Betriebsausgabe, dazu die volle Vorsteuer aus 180 Euro. Bei 42 % Steuersatz spart sie rund 59 Euro Einkommensteuer. --- ## Angemessenheit: Wie teuer darf es sein? Eine feste Obergrenze gibt es nicht – das Essen muss zum Anlass und zur Unternehmensgröße passen. - Ein Abschlussessen nach einem Großauftrag darf gehoben sein - 400 Euro pro Person für ein Routinegespräch gelten als unangemessen - Bei unangemessen hohen Kosten wird nur der angemessene Teil anerkannt :::success "Tipp: Trinkgeld mitnehmen" Trinkgeld gehört zu den absetzbaren Bewirtungskosten – aber nur mit Nachweis. Lassen Sie es auf der Rechnung vermerken oder vom Personal quittieren. Bei Kartenzahlung: Trinkgeld mit über die Karte zahlen, dann steht es auf dem Beleg. ::: ## Sonderfälle aus der Praxis - Bewirtung im eigenen Büro (Pizza fürs Kundenmeeting): ebenfalls 70 %, gleiche Nachweispflichten - Kaffee und Kekse bei Besprechungen: Aufmerksamkeiten, zu 100 % absetzbar, kein Bewirtungsbeleg nötig - Betriebsveranstaltungen: bis 110 Euro pro Mitarbeiter und Veranstaltung (maximal 2 pro Jahr) lohnsteuerfrei und voll absetzbar - Geschäftsessen im Ausland: gleiche Regeln, Beleg ggf. übersetzen :::fazit Geschäftsessen sind ein legitimes und wirksames Instrument der Kundenpflege – 70 % der Kosten und die volle Vorsteuer holen Sie zurück. Der einzige Stolperstein ist die Dokumentation: konkreter Anlass, alle Teilnehmer, detaillierte Rechnung, Unterschrift. Machen Sie es sich zur Gewohnheit, den Bewirtungsbeleg noch im Restaurant auszufüllen – dann übersteht jeder Beleg auch die Betriebsprüfung. :::

Haeufig gestellte Fragen

Warum sind Geschäftsessen nur zu 70 Prozent absetzbar?

Der Gesetzgeber unterstellt, dass bei jedem Geschäftsessen auch ein privater Vorteil entsteht – man muss schließlich ohnehin essen. Deshalb sind pauschal 30 % nicht abziehbar. Die Vorsteuer aus der Rechnung dürfen Sie dagegen zu 100 % geltend machen, wenn der Beleg ordnungsgemäß ist.

Was passiert, wenn der Bewirtungsbeleg unvollständig ist?

Dann streicht das Finanzamt bei einer Prüfung den kompletten Abzug – nicht nur einen Teil. Die Pflichtangaben (Teilnehmer, konkreter Anlass, Datum, Ort, Betrag, Unterschrift plus maschinelle Rechnung) sind formale Voraussetzung. Nachträgliches Ergänzen Jahre später wird regelmäßig nicht anerkannt, deshalb: direkt im Restaurant ausfüllen.

Kann ich auch Essen mit potenziellen Kunden absetzen?

Ja. Es muss noch keine Geschäftsbeziehung bestehen – auch die Anbahnung zählt als geschäftlicher Anlass. Wichtig ist, dass Sie den konkreten Zweck dokumentieren, etwa: Erstgespräch über mögliche Zusammenarbeit im Bereich X.

Zählt Alkohol auch zu den absetzbaren Kosten?

Ja, Getränke inklusive Wein oder Bier während des Geschäftsessens gehören zu den Bewirtungskosten und sind zu 70 % absetzbar – solange die Gesamtkosten angemessen bleiben. Eine reine Weinprobe ohne Essen und konkreten Geschäftsbezug wird dagegen kritisch geprüft.