Denkmalschutz-Immobilien: Bis zu 50% Steuern sparen

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Wie Sie durch Denkmalschutz massiv Steuern sparen

## Warum Denkmalschutz-Immobilien steuerlich attraktiv sind Denkmalgeschützte Immobilien geniessen in Deutschland eine steuerliche Sonderbehandlung, die sie für Kapitalanleger mit hohem Einkommen besonders interessant macht. Der Staat möchte die Erhaltung historischer Bausubstanz fördern und gewährt dafür erhebliche Steuervorteile: Die gesamten Sanierungskosten einer denkmalgeschützten Immobilie können über zwölf Jahre vollständig von der Steuer abgesetzt werden — zusätzlich zur regulären Abschreibung auf die Altbausubstanz. Bei Eigennutzern sind es immerhin noch 90 Prozent über zehn Jahre. In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie eine Denkmal-Immobilie für 300.000 Euro kaufen, davon 200.000 Euro auf Sanierungskosten entfallen und Ihr persönlicher Steuersatz bei 42 Prozent liegt, erhalten Sie über die Jahre effektiv rund 84.000 Euro vom Finanzamt zurück — allein durch die Sonder-Abschreibung auf die Sanierung. Hinzu kommt die reguläre Abschreibung auf die Altbausubstanz (typischerweise 2 bis 2,5 Prozent jährlich) und die normalen Werbungskosten (Zinsen, Verwaltung, Instandhaltung). ## Voraussetzungen für die Steuervorteile Damit die erhöhte Abschreibung greift, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Das Gebäude muss in der Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes eingetragen sein — eine bloße Lage im Denkmalschutzgebiet genügt nicht. Die Sanierungsmaßnahmen müssen vor Beginn der Arbeiten mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt und genehmigt werden. Nach Abschluss der Sanierung stellt die Behörde eine Bescheinigung aus, die Sie beim Finanzamt vorlegen — ohne diese Bescheinigung keine Sonderabschreibung. Die Sanierungskosten müssen eindeutig von den Anschaffungskosten der Altbausubstanz abgegrenzt werden. Nur die Herstellungskosten der Sanierung (also die Maßnahmen, die den Zustand des Gebäudes verbessern oder wiederherstellen) sind erhöhungsfähig absetzbar. Reine Anschaffungskosten für den Kauf der bestehenden Substanz werden lediglich regulär abgeschrieben. Ein erfahrener Steuerberater und ein sachverständiger Baubegleiter sind unerläesslich, um diese Abgrenzung korrekt vorzunehmen. ## Risiken und häufige Fehler Die hohen Steuervorteile verführen manche Käufer dazu, wirtschaftlich fragwürdige Immobilien zu erwerben — allein wegen der Steuerersparnis. Das ist gefährlich: Eine Immobilie muss auch ohne Steuervorteile wirtschaftlich tragfähig sein. Prüfen Sie immer die Standortqualität, die realistische Mieterzielbarkeit und den Zustand der Bausubstanz unabhängig von der steuerlichen Förderung. Eine Denkmal-Immobilie in einer strukturschwachen Region, die daürhaft Leerstand produziert, ist trotz Steuervorteilen ein Verlustgeschäft. Ein weiteres Risiko liegt in den Sanierungskosten selbst: Bei historischer Bausubstanz sind Überraschungen die Regel, nicht die Ausnahme. Verdeckte Schäden, unerwartet strenge Denkmalschutzauflagen oder Verzögerungen bei der Baugenehmigung können die Kosten erheblich treiben. Kalkulieren Sie stets einen Puffer von 15 bis 25 Prozent auf die geschätzten Sanierungskosten ein. ## Die Berechnung konkret Bei einer Kapitalanlage-Denkmalimmobilie läuft die Rechnung folgendermassen: Der Kaufpreis teilt sich auf in Grundstückswert (nicht abschreibbar), Altbausubstanz (regulär abschreibbar mit 2 bis 2,5 Prozent jährlich) und Sanierungskosten (über zwölf Jahre vollständig absetzbar — acht Jahre lang neun Prozent, dann vier Jahre lang sieben Prozent). Alle drei Bestandteile zusammen ergeben Ihre jährliche Gesamtabschreibung, die bei hochwertig sanierten Denkmal-Immobilien in den ersten Jahren oft zehn bis fünfzehn Prozent des Gesamtkaufpreises ausmacht. Diese Abschreibung miniert Ihre Mieteinnahmen steuerlich — oft entsteht in den ersten Jahren ein steuerlicher Verlust, den Sie mit Ihren anderen Einkünften (Gehalt, Gewinn aus Selbständigkeit) verrechnen können. Dadurch sinkt Ihre Gesamtsteuerlast erheblich. Nach Ablauf der Sonder-AfA (nach zwölf Jahren) normalisiert sich die Abschreibung, und die Mieteinnahmen werden normal besteuert — idealerweise haben Sie bis dahin aber einen Großteil Ihrer Investition steuerlich zurückgeholt. ## Für wen sich Denkmal-Immobilien lohnen Die Steuervorteile entfalten ihre volle Wirkung nur bei hohen Grenzsteuersätzen — mindestens 35 Prozent, idealerweise 42 Prozent oder mehr. Wer nur den Eingangssteuersatz zahlt, spart pro abgeschriebenem Euro deutlich weniger und profitiert entsprechend geringer. Außerdem müssen Sie die Sanierungskosten vorfinanzieren — die Steuererstattung erhalten Sie erst mit der nächsten Steuererklärung, also mit ein bis zwei Jahren Verzögerung. Ideal geeignet sind Denkmal-Immobilien für gutsverdienende Angestellte oder Selbständige mit jährlichem Bruttöinkommen ab etwa 80.000 Euro, die einen langfristigen Anlagehorizont (mindestens zehn Jahre) mitbringen, bereit sind, sich mit den Besonderheiten historischer Bausubstanz auseinanderzusetzen, und einen erfahrenen Steuerberater sowie Bauträger an ihrer Seite haben.

Themen: Denkmalschutz, Immobilien, Steuern, Abschreibung