Betriebsprüfung: Was tun wenn das Finanzamt kommt?
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Eine Betriebsprüfung muss kein Albtraum sein. Wer seine Rechte kennt, sich gut vorbereitet und häufige Fehler vermeidet, kommt glimpflich davon. Kompletter Leitfaden.
## Was eine Betriebsprüfung ist Eine Betriebsprüfung (offiziell Außenprüfung) ist eine umfassende Überprüfung Ihrer steuerlichen Verhältnisse durch einen Prüger des Finanzamts — direkt in Ihren Geschäftsräumen oder beim Steuerberater. Der Prüfer kontrolliert Ihre Buchführung, Belege, Steuererklärungen und Geschäftsvorfälle typischerweise über drei zurückliegende Geschäftsjahre. Ziel ist es festzustellen, ob Sie Ihre Steuern korrekt und vollständig erklärt haben. Die meisten Betriebsprüfungen enden mit Nachzahlungen — der Bundesdurchschnitt liegt bei mehreren tausend Euro für kleine Unternehmen. Betriebsprüfungen sind keine Strafe und kein Verdachtsmoment. Das Finanzamt wählt Betriebe nach verschiedenen Kriterien aus: statistisch-zufällig, bei auffälligen Schwankungen in den Steuererklärungen, bei branchenuntypischen Verhältnissen (etwa ungewöhnlich niedrige Gewinne in einer margenstarken Branche), oder wenn konkrete Hinweise auf Unregelmäßigkeiten vorliegen. Kleine Unternehmen werden seltener geprüft als große, aber die Wahrscheinlichkeit liegt selbst bei Kleinbetrieben bei etwa drei bis fünf Prozent pro Jahr. ## Die Prüfungsanordnung Sie erhalten die Prüfungsanordnung schriftlich, in der Regel vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Prüfungsbeginn. Die Anordnung nennt den Prüfungszeitraum (welche Jahre geprüft werden), den sachlichen Umfang (welche Steuerarten), den Namen des Prüfers und den geplanten Beginn. Sie haben das Recht, eine Verschiebung des Termins zu beantragen, wenn wichtige Gründe vorliegen (Krankheit, Urlaub, bereits terminiierte Steuerberater-Termine) — das Finanzamt ist hier in der Regel kooperativ, solange Sie zügig einen Alternativtermin anbieten. Nutzen Sie die Vorlaufzeit konsequent: Informieren Sie sofort Ihren Steuerberater, sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Belege für den Prüfungszeitraum, und prüfen Sie Ihre Buchführung auf offensichtliche Lücken oder Fehler. Wenn Sie Fehler entdecken, die Sie noch nicht berichtigt haben, besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige — diese muss vor Prüfungsbeginn eingehen und kann Sie vor strafrechtlichen Konsequenzen schützen. ## Ihre Rechte während der Prüfung Sie sind nicht schutzlos: Das Gesetz räumt Ihnen als Steuerpflichtigen während der Betriebsprüfung zahlreiche Rechte ein. Sie dürfen bei jeder Prüfungshandlung anwesend sein oder sich durch Ihren Steuerberater vertreten lassen. Sie müssen nur Fragen beantworten und Unterlagen herausgeben, die sich auf den Prüfungszeitraum und die in der Anordnung genannten Steuerarten beziehen. Der Prüfer darf keine Unterlagen mitnehmen, die er nicht zurückgibt, und er darf Ihr Büro nicht betreten, wenn Sie nicht anwesend sind oder zugestimmt haben. Kooperieren Sie sachlich und höflich, aber schränken Sie Ihre Aussagen auf das Erforderliche ein. Vermeiden Sie Spontanaussagen über Geschäftsvorgänge, die Sie nicht mehr genau erinnern — sagen Sie lieber "Das muss ich prüfen und reiche die Information nach." Jede unüberlegte Aussage kann zu weiteren Prüfungshandlungen führen. Ihr Steuerberater sollte bei allen wesentlichen Gesprächen anwesend sein oder zumindest vorab informiert werden. ## Typische Prüfungsschwerpunkte Der Prüfer konzentriert sich erfahrungsgemäß auf bestimmte Bereiche, in denen Fehler oder Manipulationen statistisch häufig sind: Bareinnahmen und Kassenlführung (insbesondere in bargeldintensiven Branchen wie Gastronomie, Friseurhandwerk, Einzelhandel), private PKW-Nutzung (Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Methode), Bewirtungskosten und Geschenke (werden oft privat motivierte Ausgaben als betrieblich deklariert?), Abgrenzung zwischen betrieblichen und privaten Ausgaben, und die korrekte Zuordnung von Einnahmen zum richtigen Geschäftsjahr. Führen Sie Ihre Aufzeichnungen von Anfang an sauber und vollständig, dann haben Sie bei einer Betriebsprüfung nichts zu befürchten. Die häufigsten Nachzahlungsgründe sind keine vorsätzliche Steuerhinterziehung, sondern ehrliche Fehler: vergessene Privatanteile, fehlerhafte Abschreibungen, falsch zugeordnete Betriebsausgaben oder Formfehler bei Bewirtungsbelegen. ## Nach der Prüfung Am Ende der Prüfung erhalten Sie einen Prüfungsbericht mit allen Feststellungen und gegebenenfalls einen geänderten Steuerbescheid mit Nachzahlungen. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen, wenn Sie die Feststellungen für falsch halten. In vielen Fällen lohnt sich ein Gespräch mit dem Prüfer vor der formellen Schlussbesprechung — manche strittige Punkte lassen sich durch Nachreichung von Belegen oder eine andere Sachverhaltsdarstellung klären, bevor sie in den Bericht einfließen.
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