Als digitaler Nomade Steuern sparen: Die 10 besten Länder

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Wo digitale Nomaden am wenigsten Steuern zahlen und wie man legal den Wohnsitz optimiert.

## Steuerliche Grundlagen für ortsunabhängige Unternehmer Die Vorstellung, als digitaler Nomade durch die Welt zu reisen und dabei Steuern zu sparen, hat in den letzten Jahren eine enorme Anziehungskraft entwickelt. Doch zwischen dem romantischen Bild des Laptops am Strand und der steuerlichen Realität liegen komplexe Regelwerke, Doppelbesteuerungsabkommen und nationale Gesetzgebungen, die sorgfältig navigiert werden müssen. Wer seine steuerliche Situation als digitaler Nomade optimieren möchte, muss zunächst die Grundprinzipien der internationalen Besteuerung verstehen, bevor er oder sie konkrete Länder in Betracht zieht. Das zentrale Konzept ist die steuerliche Ansässigkeit, im Englischen als Tax Residency bezeichnet. Fast alle Staaten der Welt besteuern ihre steuerlich Ansässigen mit ihrem Welteinkommen, also sämtlichen Einkünften unabhängig davon, wo diese erzielt werden. Die entscheidende Frage ist daher nicht, wo du arbeitest, sondern wo du steuerlich ansässig bist. Die Kriterien für die steuerliche Ansässigkeit unterscheiden sich von Land zu Land erheblich, umfassen aber typischerweise den Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, den Lebensmittelpunkt und in manchen Ländern auch die Staatsangehörigkeit. In Deutschland bist du unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hast. Ein Wohnsitz besteht bereits dann, wenn du eine Wohnung in Deutschland beibehältst, die dir jederzeit zur Verfügung steht, selbst wenn du sie nur selten nutzt. Der gewöhnliche Aufenthalt wird vermutet, wenn du dich mehr als einhundertdreiundachtzig Tage im Kalenderjahr in Deutschland aufhältst. Diese Einhundertdreiundachtzig-Tage-Regel ist ein weit verbreiteter Orientierungspunkt, wird in der Praxis aber differenzierter angewendet als viele Nomaden annehmen. ## Die Einhundertdreiundachtzig-Tage-Regel und ihre Tücken Die sogenannte Einhundertdreiundachtzig-Tage-Regel wird häufig missverstanden. Sie besagt nicht, dass du automatisch steuerfrei bist, wenn du weniger als einhundertdreiundachtzig Tage in einem Land verbringst. Vielmehr ist sie ein Indikator, den viele Länder heranziehen, um die steuerliche Ansässigkeit zu bestimmen. Doch selbst wenn du die Tagesgrenze in keinem einzelnen Land überschreitest, kannst du steuerlich in Schwierigkeiten geraten. Denn es reicht nicht, nirgendwo steuerlich ansässig zu sein. Wenn du keinen neuen steuerlichen Wohnsitz begründest, kann Deutschland dich weiterhin als ansässig betrachten, insbesondere wenn du eine Wohnung behältst, regelmäßig zurückkehrst oder deine engsten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen weiterhin nach Deutschland weisen. Selbst nach einer sauberen Abmeldung kann das Finanzamt eine beschränkte oder erweiterte beschränkte Steuerpflicht geltend machen, wenn du weiterhin Einkünfte aus deutschen Quellen erzielst. Zudem zählen bei der Einhundertdreiundachtzig-Tage-Regel in manchen Ländern auch Teilanwesenheitstage, das heißt der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden jeweils als voller Tag gewertet. In anderen Ländern gilt eine andere Berechnungsmethode, die nicht das Kalenderjahr, sondern einen rollierenden Zwölfmonatszeitraum zugrunde legt. Diese Details mögen kleinlich erscheinen, können aber den Unterschied zwischen Steuerpflicht und Steuerfreiheit ausmachen. ## Die Wegzugsbesteuerung als deutsche Besonderheit Wer Deutschland verlässt, um seine Steuerlast zu reduzieren, wird mit einer besonderen Hürde konfrontiert: der Wegzugsbesteuerung nach Paragraph sechs des Außensteuergesetzes. Diese Regelung betrifft Unternehmer, die Anteile an Kapitalgesellschaften halten. Beim Wegzug ins Ausland fingiert der Gesetzgeber eine fiktive Veräußerung dieser Anteile zum Verkehrswert und besteuert den daraus resultierenden Gewinn, obwohl tatsächlich kein Verkauf stattgefunden hat. Für GmbH-Gesellschafter kann das erhebliche steuerliche Konsequenzen haben. Wer eine GmbH mit einem Stammkapital von fünfundzwanzigtausend Euro gegründet hat, deren Unternehmenswert inzwischen auf fünfhunderttausend Euro gestiegen ist, muss beim Wegzug den Wertzuwachs von vierhundertfünfundsiebzigtausend Euro versteuern. Bei einem Steuersatz von etwa sechsundzwanzig Prozent durch das Teileinkünfteverfahren können so über hunderttausend Euro Steuern anfallen, ohne dass ein einziger Euro geflossen ist. Innerhalb der EU und des EWR wird die Wegzugssteuer auf Antrag gestundet, bei Wegzug in Drittstaaten ist sie grundsätzlich sofort fällig. Diese Regelung sollte jeden Unternehmer, der einen Wegzug plant, dazu veranlassen, sich frühzeitig steuerlich beraten zu lassen. In manchen Fällen kann eine rechtzeitige Umstrukturierung, etwa die Umwandlung in ein Einzelunternehmen vor dem Wegzug, die Wegzugsbesteuerung vermeiden. ## Länder mit attraktiven Steuerregimen für Remote Worker Mehrere Länder haben in den letzten Jahren erkannt, dass digitale Nomaden und Remote Worker eine attraktive Zielgruppe sind, die lokale Wirtschaft bereichern, ohne lokale Arbeitspl

Themen: Digitale Nomaden, Steuern, Ausland