Abschreibungen (AfA) - Der komplette Leitfaden
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Alles über Abschreibungen: Methoden, Nutzungsdauern, GWG-Regelungen und wie Sie durch richtige AfA tausende Euro Steuern sparen. Mit praktischen Beispielen und Checklisten.
## Was Abschreibungen sind und warum sie wichtig sind Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein steuerliches Prinzip, das die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes über dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdaür verteilt. Wenn Sie als Unternehmer einen Gegenstand kaufen, der länger als ein Jahr genutzt wird und mehr als 800 Euro netto kostet, dürfen Sie die Kosten nicht sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend machen. Stattdessen schreiben Sie jedes Jahr einen bestimmten Anteil des Kaufpreises ab — und mindern damit jedes Jahr Ihren steuerpflichtigen Gewinn um diesen Betrag. Dieses Prinzip spiegelt die wirtschaftliche Realität wider: Ein Firmenwagen verliert jedes Jahr an Wert, eine Maschine verschleisst, und Software veraltet. Die Abschreibung bildet diesen Wertverlust steuerlich ab. Für Sie als Unternehmer bedeutet das konkret: Sie zahlen nicht im Kaufjahr die volle Steuerlast auf Ihre Investition, sondern verteilen die steuerliche Entlastung gleichmäßig über mehrere Jahre. ## Die lineare Abschreibung Die mit Abstand häufigste Abschreibungsmethode ist die lineare AfA: Sie teilen den Kaufpreis gleichmäßig auf die Nutzungsdaür auf. Ein Computer mit einer Nutzungsdaür von drei Jahren wird also mit jeweils einem Drittel pro Jahr abgeschrieben. Ein Firmenwagen mit sechs Jahren Nutzungsdaür mit einem Sechstel pro Jahr. Die Nutzungsdaürn sind in den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums festgelegt und verbindlich — Sie können nicht willkürlich kürzere Zeiträume ansetzen. Im Kaufjahr wird die Abschreibung monatsgenau berechnet: Kaufen Sie einen Schreibtisch im September, schreiben Sie nur vier Zwölftel des Jahresbetrags ab (September bis Dezember). Im letzten Jahr der Nutzungsdaür schreiben Sie den verbleibenden Restbuchwert ab, sodass der Gegenstand am Ende mit null Euro in Ihren Büchern steht (oder mit einem symbolischen Erinnerungswert von einem Euro, wenn er weiterhin genutzt wird). ## Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sofortabschreibung Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto Anschaffungskosten gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und dürfen im Kaufjahr sofort vollständig abgeschrieben werden. Das bedeutet: Ein Monitor für 600 Euro, ein Burostuhl für 750 Euro oder eine Software-Lizenz für 500 Euro mindert Ihren Gewinn im Kaufjahr um den vollen Betrag. Diese Grenze bezieht sich auf den Nettopreis; als Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug ist der Bruttobetrag maßgeblich. Für Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 800 Euro besteht alternativ die Möglichkeit, einen Sammelposten zu bilden: Alle Anschaffungen in dieser Preisklasse werden zusammengefasst und über fünf Jahre linear abgeschrieben, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdaür. Diese Methode ist in den meisten Fällen ungünstiger als die Sofortabschreibung und wird daher selten gewählt. ## Sonderabschreibungen und degressive AfA Neben der regulären linearen Abschreibung existieren Sonderabschreibungen, die die steuerliche Entlastung zeitlich vorverlagern. Die wichtigste ist die Sonderabschreibung nach Paragraph 7g EStG für kleine und mittlere Unternehmen: Sie erlaubt es, in den ersten fünf Jahren zusätzlich zur normalen AfA insgesamt 20 Prozent der Anschaffungskosten abzuschreiben. Voraussetzung ist, dass Ihr Gewinn im Vorjahr unter 200.000 Euro lag. Die degressive Abschreibung wurde zeitweise wieder eingeführt und erlaubt höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren (bis zum 2,5-fachen des linearen Satzes, maximal 25 Prozent). Sie lohnt sich vor allem dann, wenn Sie in den ersten Jahren nach der Anschaffung hohe Gewinne erwarten und diese steuerlich mindern möchten. Ein Wechsel von der degressiven zur linearen Methode ist während der Nutzungsdaür einmalig möglich (und rechnerisch ab einem bestimmten Zeitpunkt sinnvoll), der umgekehrte Wechsel jedoch nicht. ## Immobilien-Abschreibung Gebäude nehmen eine Sonderstellung ein, weil sie zwar an Wert verlieren (physisch), aber durch die begrenzte Verfügbarkeit von Grund und Boden häufig im Marktwert steigen. Steuerlich dürfen Sie dennoch abschreiben: Wohngebäude mit zwei Prozent jährlich über 50 Jahre, gewerbliche Gebäude mit drei Prozent über 33 Jahre. Der Grundstückswert ist nicht abschreibbar, da Boden keinem Verschleiss unterliegt. Für denkmalgeschützte Gebäude gelten erhöhte Abschreibungssätze, die die Sanierungskosten deutlich schneller steuerlich wirksam werden lassen. :::info Führen Sie ein Anlageverzeichnis, in dem Sie jedes abschreibbare Wirtschaftsgut mit Kaufdatum, Anschaffungskosten, Nutzungsdaür, jährlichem Abschreibungsbetrag und aktüllem Restbuchwert dokumentieren. Die meisten Buchhaltungsprogramme berechnen die AfA automatisch, aber Sie sollten die Werte verstehen und kontrollieren können — insbesondere bei Betriebsprüfungen wird das Anlageverzeichnis regelmäßig geprüft. :::