Scheinselbstständigkeit: So vermeiden Sie teure Nachzahlungen

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Alle Kriterien, Risiken und Schutzmaßnahmen gegen Scheinselbstständigkeit. Mit Prüfkatalog und Praxisbeispielen.

Scheinselbstständigkeit kann existenzbedrohend sein. Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen über Jahre hinweg können sechsstellige Summen erreichen. Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal selbstständig, aber faktisch Arbeitnehmer ist - Rentenversicherung prüft bei Verdacht und kann rückwirkend einstufen - Nachzahlungen für bis zu 4 Jahre Sozialversicherung drohen - Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer haften - Mehrere Auftraggeber schützen am besten - Eigenes Büro und eigene Betriebsmittel sind wichtig - Weisungsfreiheit muss gegeben sein Die 9 Kriterien der Rentenversicherung ## Kriterium 1 Weisungsgebundenheit: - Arbeitnehmer: Chef gibt vor, wann, wie und wo gearbeitet wird - Selbstständig: Freie Wahl von Ort, Zeit und Art der Leistung Kriterium 2 Eingliederung in Betriebsorganisation: - Arbeitnehmer: Fester Arbeitsplatz im Büro des Auftraggebers - Selbstständig: Arbeit im eigenen Büro oder an wechselnden Orten Kriterium 3 Anzahl Auftraggeber: - Arbeitnehmer: Nur ein Auftraggeber über lange Zeit - Selbstständig: Mehrere Auftraggeber, idealerweise 3 oder mehr Kriterium 4 Eigene Betriebsmittel: - Arbeitnehmer: Nutzt Computer und Werkzeug des Auftraggebers - Selbstständig: Eigene Ausstattung und Werkzeuge Kriterium 5 Unternehmerisches Risiko: - Arbeitnehmer: Festes Gehalt ohne eigenes Risiko - Selbstständig: Kann Verluste machen und trägt Risiko Kriterium 6 Eigene Mitarbeiter: - Arbeitnehmer: Arbeitet immer alleine - Selbstständig: Beschäftigt selbst Mitarbeiter oder kann es Kriterium 7 Eigene Werbung: - Arbeitnehmer: Keine eigene Kundenakquise - Selbstständig: Aktive Werbung und Marketing Kriterium 8 Urlaubsregelung: - Arbeitnehmer: Bezahlter Urlaub vom Auftraggeber - Selbstständig: Kein Anspruch auf bezahlten Urlaub Kriterium 9 Dauer der Zusammenarbeit: - Arbeitnehmer: Unbefristet auf lange Zeit - Selbstständig: Projektbezogen zeitlich begrenzt Risiko Nachzahlung: Was droht wirklich? ## Wenn Scheinselbstständigkeit festgestellt wird: Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen: - Rentenversicherung: 18,6 Prozent - Krankenversicherung: 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag - Pflegeversicherung: 3,4 Prozent - Arbeitslosenversicherung: 2,6 Prozent - Gesamt: Circa 40 Prozent vom Bruttoumsatz Rückwirkend für 4 Jahre plus Säumniszuschläge. Softwareentwickler 4 Jahre lang scheinselbstständig Jahresumsatz: 80.000 Euro. Über 4 Jahre: 320.000 Euro. Sozialversicherung 40 Prozent: 128.000 Euro Nachzahlung. Davon trägt der Auftraggeber 50 Prozent: 64.000 Euro. Selbstständiger zahlt: 64.000 Euro. Plus Säumniszuschläge 10 Prozent: 6.400 Euro. Gesamtnachzahlung Selbstständiger: 70.400 Euro. So schützen Sie sich vor Scheinselbstständigkeit ## Maßnahme 1: Mehrere Auftraggeber - Mindestens 3 verschiedene Auftraggeber pro Jahr - Keiner sollte über 60 Prozent Umsatzanteil haben - Dokumentieren Sie alle Auftragsverhältnisse Maßnahme 2: Eigenes Büro - Mieten Sie ein Büro außerhalb der Räume des Auftraggebers - Oder klares Homeoffice mit eigenem Arbeitszimmer - Nicht dauerhaft beim Auftraggeber vor Ort arbeiten Maßnahme 3: Eigene Betriebsmittel - Eigener Laptop, eigenes Handy, eigene Software - Nicht die Ausstattung des Auftraggebers nutzen - Dokumentieren Sie Ihre Anschaffungen Maßnahme 4: Vertragliche Weisungsfreiheit - Werkvertrag statt Dienstvertrag vereinbaren - Ergebnis schulden, nicht Arbeitszeit - Freie Wahl von Ort und Zeit festhalten Maßnahme 5: Statusfeststellungsverfahren - Bei Unsicherheit Antrag bei der Clearingstelle der Rentenversicherung - Kostenlose und verbindliche Auskunft - Schützt vor späterer Nachforderung ## Zusamme • Arbeitnehmer: Chef gibt vor, wann, wie und wo gearbeitet wird • Selbstständig: Freie Wahl von Ort, Zeit und Art der Leistung Kriterium 2 Eingliederung in Betriebsorganisation: • Arbeitnehmer: Fester Arbeitsplatz im Büro des Auftraggebers • Selbstständig: Arbeit im eigenen Büro oder an wechselnden Orten Kriterium 3 Anzahl Auftraggeber: • Arbeitnehmer: Nur ein Auftraggeber über lange Zeit • Selbstständig: Mehrere Auftraggeber, idealerweise 3 oder mehr Kriterium 4 Eigene Betriebsmittel: • Arbeitnehmer: Nutzt Computer und Werkzeug des Auftraggebers • Selbstständig: Eigene Ausstattung und Werkzeuge Kriterium 5 Unternehmerisches Risiko: • Arbeitnehmer: Festes Gehalt ohne eigenes Risiko • Selbstständig: Kann Verluste machen und trägt Risiko Kriterium 6 Eigene Mitarbeiter: • Arbeitnehmer: Arbeitet immer alleine • Selbstständig: Beschäftigt selbst Mitarbeiter oder kann es Kriterium 7 Eigene Werbung: • Arbeitnehmer: Keine eigene Kundenakquise • Selbstständig: Aktive Werbung und Marketing Kriterium 8 Urlaubsregelung: • Arbeitnehmer: Bezahlter Urlaub vom Auftraggeber • Selbstständig: Kein Anspruch auf bezahlten Urlaub Kriterium 9 Dauer der Zusammenarbeit: • Arbeitnehmer: Unbefristet auf lange Zeit • Selbstständig: Projektbezogen zeitlich begrenzt Risiko Nachzahlung: Was droht wirklich? ## Wenn Scheinselbstständigkeit festgestellt wird: Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen: • Rentenver

Themen: Scheinselbstständigkeit, Sozialversicherung, Gründung