GmbH gründen: Komplette Schritt-für-Schritt-Anleitung
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Von der ersten Planung über den Notar bis zur Handelsregister-Eintragung – hier finden Sie alle Schritte, Kosten, Zeitpläne und wichtigen Entscheidungen für Ihre GmbH-Gründung detailliert erklärt.
## Was ist eine GmbH? Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die beliebteste Kapitalgesellschaft in Deutschland. Über eine Million GmbHs sind im Handelsregister eingetragen — vom Tech-Startup bis zum mittelständischen Familienunternehmen. Der zentrale Vorteil liegt im Namen: Die Haftung ist beschränkt. Im Ernstfall verlieren die Gesellschafter maximal ihre Einlage, nicht ihr Privatvermögen. Eine GmbH ist eine eigenständige juristische Person. Sie kann Verträge abschließen, Eigentümer von Vermögen sein, klagen und verklagt werden — unabhängig von ihren Gesellschaftern. Diese Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern ist der fundamentale Unterschied zum Einzelunternehmen oder zur GbR. Als Geschäftsführer handeln Sie im Namen der GmbH, nicht in Ihrem eigenen. Die Kehrseite dieser Vorteile: Eine GmbH ist teurer in der Gründung, aufwendiger in der Verwaltung und unterliegt strengeren Vorschriften bei Buchführung und Publizität. Sie brauchen 25.000 Euro Stammkapital, müssen jährlich einen Jahresabschluss beim Bundesanzeiger veröffentlichen und eine doppelte Buchführung mit Bilanz führen. ## Voraussetzungen für die Gründung Für die Gründung einer GmbH brauchen Sie mindestens einen Gesellschafter (Ein-Personen-GmbH ist zulässig), ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro und einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag. Das Stammkapital muss nicht vollständig vor der Gründung eingezahlt werden — mindestens die Hälfte (12.500 Euro) muss bei der Anmeldung zum Handelsregister bereits auf dem Geschäftskonto liegen. Der Rest ist als Verbindlichkeit geschuldet und muss einbezahlt werden, wenn die Gesellschaft es einfordert. Das Stammkapital ist kein totes Kapital, das auf einem Konto liegen bleiben muss. Sie können es nach der Eintragung für Geschäftszwecke verwenden — Miete zahlen, Waren einkaufen, Mitarbeiter bezahlen. Es darf nur nicht an die Gesellschafter zurückfließen, wenn dadurch das Stammkapital angegriffen würde (Kapitalerhaltungsgrundsatz). Sacheinlagen statt Bargeld sind möglich — etwa ein Computer, ein Fahrzeug oder Patente. Sacheinlagen müssen allerdings wertgutachterlich bewertet werden, was zusätzliche Kosten verursacht. Für die meisten Gründer ist eine reine Bargründung einfacher und günstiger. ## Der Gesellschaftsvertrag Der Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) ist das zentrale Dokument einer GmbH und muss notariell beurkundet werden. Er muss mindestens enthalten: die Firma (den Namen der GmbH), den Sitz der Gesellschaft, den Gegenstand des Unternehmens (was die GmbH tut), die Höhe des Stammkapitals und die Aufteilung der Geschäftsanteile. Darüber hinaus sollte ein gut gestalteter Gesellschaftsvertrag weitere Punkte regeln: Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretung, Gewinnverwendung und Ausschüttungspolitik, Einziehung und Abtretung von Geschäftsanteilen, Wettbewerbsverbote für Gesellschafter und Geschäftsführer, Informations- und Kontrollrechte der Gesellschafter, Kündigungs- und Abfindungsregelungen und Erbfolgeklauseln. Für einfache Ein-Personen-Gründungen oder Zwei-Personen-Gründungen gibt es das Musterprotokoll — eine vereinfachte Satzung, die der Gesetzgeber bereitgestellt hat. Es spart Notarkosten (etwa 300 bis 500 Euro weniger), ist aber sehr begrenzt in seinen Regelungsmöglichkeiten und eignet sich nur, wenn maximal drei Gesellschafter beteiligt sind und ein einziger Geschäftsführer bestellt wird. ## Der Gründungsprozess Die Gründung einer GmbH daürt typischerweise vier bis sechs Wochen und läuft in festgelegten Schritten ab. Zunächst entwerfen Sie den Gesellschaftsvertrag — idealerweise mit einem auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalt. Der Notar setzt dann einen Beurkundungstermin an, bei dem alle Gesellschafter persönlich erscheinen müssen (oder sich per notarieller Vollmacht vertreten lassen). Der Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag und die Bestellung des Geschäftsführers. Nach der Beurkundung eröffnen Sie ein Geschäftskonto auf den Namen der GmbH in Gründung (GmbH i.G.) und zahlen das Stammkapital ein. Die Bank stellt eine Einzahlungsbestätigung aus. Mit dieser Bestätigung reicht der Notar die Anmeldung beim Handelsregister ein. Die Eintragung daürt je nach Amtsgericht eine bis vier Wochen — erst mit der Eintragung existiert die GmbH offiziell und die Haftungsbeschränkung greift vollständig. In der Zeit zwischen Beurkundung und Eintragung besteht die sogenannte Vor-GmbH oder GmbH in Gründung. In dieser Phase haften die handelnden Personen persönlich für Verbindlichkeiten, die sie im Namen der künftigen GmbH eingehen — ein Risiko, das viele Gründer unterschätzen. Beschränken Sie Ihre Aktivitäten in dieser Phase auf das Notwendigste. Nach der Eintragung melden Sie die GmbH beim Gewerbeamt an, erhalten vom Finanzamt die Steuernummern und melden sich bei der Berufsgenossenschaft an. ## Kosten einer GmbH-Gründung Die Gründungskosten einer GmbH liegen typischerweise zwischen 1.500 und 3.000 Euro — ohne das Stammkapital. Die Notargebühren für die Beu
Haeufig gestellte Fragen
Wie lange dauert eine GmbH-Gründung?
Von der Entscheidung bis zur fertigen Eintragung im Handelsregister vergehen in der Regel 2-6 Wochen. Der Ablauf: Einen Notartermin bekommen Sie meist innerhalb weniger Tage. Nach der Beurkundung eröffnen Sie das Geschäftskonto und zahlen das Stammkapital ein (1-2 Tage). Der Notar reicht dann die Anmeldung beim Handelsregister ein, das für die Eintragung meist 2-4 Wochen braucht (je nach Auslastung des Amtsgerichts). Bereits nach dem Notartermin dürfen Sie als GmbH i.G. (in Gründung) tätig werden und Geschäfte abschließen. Die volle Haftungsbeschränkung greift aber erst ab der Eintragung. Tipp: Wer es eilig hat, kann mit dem Musterprotokoll gründen, da der Notar weniger prüfen muss.
Kann ich eine GmbH alleine gründen?
Ja, eine sogenannte Ein-Personen-GmbH ist völlig problemlos möglich und sehr verbreitet. Sie sind dann gleichzeitig alleiniger Gesellschafter (Eigentümer) und können sich selbst als Geschäftsführer bestellen. Rechtlich gibt es keinen Unterschied zur Mehrpersonen-GmbH - Sie genießen die gleiche Haftungsbeschränkung und die gleichen steuerlichen Vorteile. Der einzige Unterschied: Bei der Gründung mit Musterprotokoll ist dieses auf maximal 3 Gesellschafter beschränkt, was bei einer Ein-Personen-GmbH kein Problem ist. Beachten Sie als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer, dass Sie sich selbst ein angemessenes Gehalt zahlen sollten - zu niedriges oder zu hohes Gehalt kann steuerliche Probleme verursachen.
Was passiert, wenn ich die 25.000 Euro nicht sofort aufbringen kann?
Sie haben zwei Optionen: Erstens können Sie eine GmbH auch mit nur der Hälfte des Stammkapitals (12.500 Euro) gründen - die restlichen 12.500 Euro schulden Sie der Gesellschaft dann und müssen sie nachzahlen, wenn sie eingefordert werden. Zweitens können Sie stattdessen eine UG (haftungsbeschränkt) mit nur 1 Euro Stammkapital gründen. Die UG ist quasi eine Mini-GmbH mit den gleichen Haftungsvorteilen. Sie müssen dann jährlich 25% Ihres Gewinns als Rücklage zurücklegen, bis die 25.000 Euro erreicht sind. Dann können Sie die UG kostengünstig in eine GmbH umwandeln. Die UG ist also der ideale Einstieg, wenn das Kapital noch fehlt, Sie aber sofort die Haftungsbeschränkung brauchen.
Brauche ich einen Steuerberater für die GmbH?
Gesetzlich vorgeschrieben ist er nicht, aber in der Praxis dringend empfohlen. Der Grund: Eine GmbH unterliegt der doppelten Buchführung und muss einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn-und-Verlustrechnung erstellen. Das ist deutlich komplexer als die einfache Einnahmenüberschussrechnung eines Einzelunternehmers. Fehler in der Buchführung können zu Steuernachzahlungen, Strafzuschlägen oder im schlimmsten Fall zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen. Rechnen Sie mit ca. 3.000-8.000 Euro pro Jahr für einen Steuerberater, je nach Umsatz und Komplexität. Diese Kosten sind aber vollständig als Betriebsausgabe absetzbar und ein guter Steuerberater spart Ihnen durch legale Gestaltungen oft mehr, als er kostet.
Kann ich als Geschäftsführer gleichzeitig Angestellter sein?
Ja, als Gesellschafter-Geschäftsführer schließen Sie einen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag mit Ihrer eigenen GmbH ab und beziehen ein reguläres Gehalt. Dieses Gehalt ist für die GmbH eine Betriebsausgabe, die den zu versteuernden Gewinn mindert. Für Sie persönlich sind es Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mit Lohnsteuer und Sozialversicherung (wobei Sie als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer von der Arbeitslosenversicherung befreit sind). Wichtig: Das Gehalt muss fremdüblich sein, also dem entsprechen, was auch ein fremder Geschäftsführer für die gleiche Tätigkeit bekommen würde. Ein zu hohes oder zu niedriges Gehalt kann vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung oder verdeckte Einlage eingestuft werden.