Gewerbeanmeldung: Schritt-für-Schritt Anleitung

Lesezeit: 10 Minuten

Gewerbe anmelden leicht gemacht: Von den benötigten Unterlagen über den Ablauf bis zu den Kosten. Schritt-für-Schritt Anleitung für Ihre erfolgreiche Gewerbeanmeldung.

## Was die Gewerbeanmeldung ist Die Gewerbeanmeldung ist der formale Verwaltungsakt, mit dem Sie den Betrieb eines Gewerbes bei Ihrer zuständigen Gemeinde oder Stadt anzeigen. Sie ist Pflicht für jeden, der eine selbständige, auf Daür angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben möchte und dabei am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Ohne Gewerbeanmeldung handeln Sie ordnungswidrig — es drohen Bußgelder bis zu mehreren tausend Euro. Die Anmeldung selbst ist allerdings weder kompliziert noch teuer: Sie kostet je nach Stadt zwischen 20 und 60 Euro, daürt in der Regel nur 15 bis 30 Minuten und kann in vielen Städten mittlerweile vollständig online erledigt werden. Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch alle weiteren relevanten Behörden: das Finanzamt, die IHK oder HWK, die Berufsgenossenschaft und das Statistische Landesamt. Sie müssen sich also nicht bei jeder Behörde einzeln melden — das Gewerbeamt übernimmt diese Weiterleitung für Sie. ## Wer ein Gewerbe anmelden muss Grundsätzlich muss jeder ein Gewerbe anmelden, der selbständig, daürhaft und mit Gewinnabsicht tätig ist. Das betrifft Online-Händler genauso wie Handwerker, Gastronomen, Dienstleister im Bereich Reinigung oder Eventplanung, Vermittler von Immobilien oder Versicherungen, sowie Hersteller und Produzenten. Auch wer nur im Nebenerwerb gründet oder ein Kleingewerbe betreibt, muss das Gewerbe anmelden — es gibt keine Ausnahme aufgrund geringer Umsätze. Von der Gewerbepflicht ausgenommen sind Freiberufler. Dazu gehören Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten, Künstler, Designer, Ingenieure und Architekten. Auch Softwareentwickler können unter bestimmten Voraussetzungen als Freiberufler gelten, nämlich dann, wenn sie überwiegend schlöpferisch-gestaltend oder beratend tätig sind. Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt an und füllen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, benötigen aber keinen Gewerbeschein. Ebenfalls kein Gewerbe ist die Land- und Forstwirtschaft. ## Die Anmeldung vorbereiten Bevor Sie zum Gewerbeamt gehen oder die Online-Anmeldung starten, sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis bei ausländischen Staatsbürgern, und bei bestimmten Tätigkeiten spezielle Genehmigungen. Handwerker benötigen die Handwerkskarte oder einen Meisterbrief, Gastronomen eine Gaststättenerlaubnis und ein Gesundheitszeugnis, und regulierte Gewerbe wie Versicherungsvermittlung oder Bewachung erfordern eine Erlaubniss nach Paragraph 34 der Gewerbeordnung. Überlegen Sie sich im Vorfeld genau, wie Sie Ihre Tätigkeit beschreiben. Die Tätigkeitsbeschreibung im Gewerbeschein bestimmt, was Sie offiziell ausüben dürfen. Formulieren Sie möglichst breit, aber realistisch — zum Beispiel "Handel mit Waren aller Art, insbesondere Elektronik und Zubehör" statt nur "Verkauf von Handyhüllen". Eine spätere Erweiterung ist zwar möglich, erfordert aber eine kostenpflichtige Gewerbeummeldung. ## Der Ablauf der Anmeldung Sie füllen das Formular GewA 1 aus, das bundesweit einheitlich ist. Darin geben Sie Ihre persönlichen Daten, die Geschäftsadresse, die geplante Rechtsform, das Datum der Betriebseröffnung und die Tätigkeitsbeschreibung an. Bei einer Gesellschaft (GbR, GmbH, UG) müssen Sie zusätzlich den Gesellschaftsvertrag und gegebenenfalls den Handelsregistereintrag vorlegen. In vielen Städten können Sie das Formular online ausfüllen und die erforderlichen Dokumente als Scan hochladen. Die Bearbeitung daürt dann wenige Tage, und der Gewerbeschein wird Ihnen per Post zugestellt. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie den Gewerbeschein in der Regel sofort — Sie können also am selben Tag rechtmäßig mit Ihrer gewerblichen Tätigkeit beginnen. ## Was nach der Anmeldung passiert Wenige Tage bis Wochen nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie Post vom Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen müssen Sie innerhalb eines Monats ausfüllen und zurücksenden — am besten elektronisch über ELSTER. Im Fragebogen geben Sie Ihre voraussichtlichen Umsätze und Gewinne an, entscheiden sich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung und erhalten anschließend Ihre Steuernummer. Die IHK oder HWK wird Sie ebenfalls anschreiben und als Pflichtmitglied registrieren. Die Mitgliedsbeiträge sind in den ersten beiden Jahren nach Gründung oft reduziert oder entfallen ganz. Die Berufsgenossenschaft, die für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist, meldet sich ebenfalls — als Unternehmer sind Sie dort beitragspflichtig, auch wenn Sie keine Mitarbeiter beschäftigen (allerdings können Sie sich für den eigenen Schutz freiwillig versichern, während die Pflicht sich auf Mitarbeiter bezieht). ## Besondere Gewerbearten Ein Reisegewerbe müssen Sie anmelden, wenn Sie Waren oder Dienstleistungen außerhalb einer festen Geschäftsniederlassung anbieten — auf Märkten, an der Haustür oder im Umherziehen. Dafür benötigen Si

Haeufig gestellte Fragen

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung liegen je nach Gemeinde zwischen 15 und 65 Euro. In den meisten Städten zahlen Sie zwischen 20 und 40 Euro. Einige Kommunen bieten die Online-Anmeldung günstiger an als den Weg zum Amt. Beachten Sie aber, dass nach der Anmeldung weitere Kosten entstehen können: Die IHK erhebt einen jährlichen Pflichtbeitrag (ca. 50-200 Euro für Kleinstbetriebe), die Berufsgenossenschaft verlangt Unfallversicherungsbeiträge, und je nach Branche können Genehmigungsgebühren hinzukommen. Die reine Gewerbeanmeldung selbst ist aber bewusst günstig gehalten, damit die Hürde für Gründer niedrig bleibt.

Brauche ich ein Gewerbe als Freiberufler?

Nein, Freiberufler sind von der Gewerbepflicht komplett befreit. Zu den freien Berufen zählen unter anderem Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Künstler, Journalisten, Übersetzer und Steuerberater. Die vollständige Liste steht in §18 des Einkommensteuergesetzes. Der Vorteil: Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, müssen keinen IHK-Beitrag leisten und benötigen keine Eintragung ins Handelsregister. Sie melden sich einfach beim Finanzamt an, indem sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich gilt, kann das Finanzamt oder ein Steuerberater eine Einschätzung geben.

Kann ich das Gewerbe von zuhause anmelden?

Ja, grundsätzlich ist das möglich, solange keine besonderen behördlichen Auflagen dagegen sprechen (etwa bei Gastronomie oder lärmendem Handwerk). Prüfen Sie jedoch vorher Ihren Mietvertrag: Viele enthalten eine Klausel, die gewerbliche Nutzung untersagt oder an die Zustimmung des Vermieters knüpft. Wenn Sie keine Kundenbesuche empfangen und keine störenden Auswirkungen auf Nachbarn entstehen (kein Lärm, kein erhöhter Lieferverkehr), wird die Nutzung meist geduldet. Bei Eigentumswohnungen sollten Sie in der Teilungserklärung nachsehen, ob gewerbliche Nutzung erlaubt ist.

Ab wann muss ich Gewerbesteuer zahlen?

Gewerbesteuer wird erst ab einem jährlichen Gewinn von mehr als 24.500 Euro fällig. Dieser Freibetrag gilt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (nicht für Kapitalgesellschaften wie die GmbH). Liegt Ihr Gewinn darunter, zahlen Sie null Euro Gewerbesteuer. Übersteigt Ihr Gewinn den Freibetrag, wird nur der Betrag darüber besteuert. Die Höhe hängt vom Hebesatz Ihrer Gemeinde ab (durchschnittlich ca. 400%). Wichtig für Einzelunternehmer: Die gezahlte Gewerbesteuer wird auf Ihre Einkommensteuer angerechnet (§35 EStG), sodass Sie bei niedrigen Hebesätzen effektiv fast keine Zusatzbelastung haben.

Themen: Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt, Gründung, IHK, Finanzamt