Einzelunternehmen gründen - Schritt für Schritt
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Kompletter Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Gründung eines Einzelunternehmens – von der ersten Anmeldung über Versicherungen bis zur ersten Rechnung, mit allen Kosten, Zeitplänen und praktischen Beispielen.
## Was ist ein Einzelunternehmen? Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Rechtsform in Deutschland. Rund 70 Prozent aller Gründungen erfolgen als Einzelunternehmen. Der Begriff beschreibt jedes Unternehmen, das von einer einzelnen Person geführt wird — ohne Partner, ohne Gesellschaftsvertrag, ohne Mindestkapital. Sie allein sind der Inhaber, treffen alle Entscheidungen und tragen das volle unternehmerische Risiko. Rechtlich gesehen ist ein Einzelunternehmen keine juristische Person. Es gibt keine Trennung zwischen Privatvermögen und Geschäftsvermögen. Das bedeutet: Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens — unbeschränkt und persönlich. Dieser Punkt ist der wichtigste Unterschied zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder UG, bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Zum Einzelunternehmen zählen drei Unterformen: der Kleingewerbetreibende (kein Handelsregistereintrag, vereinfachte Buchführung), der eingetragene Kaufmann oder die eingetragene Kauffrau (Eintragung im Handelsregister als "e.K.", volle Buchführungspflicht) und der Freiberufler (kein Gewerbe, kein Handelsregister, aber Einzelunternehmer im steuerlichen Sinne). Welche Variante für Sie zutrifft, hängt von Ihrer Tätigkeit und Ihrem Umsatz ab. ## Voraussetzungen für die Gründung Die Gründung eines Einzelunternehmens hat praktisch keine formalen Hürden. Sie brauchen weder ein Mindestkapital noch einen Notar noch einen Gesellschaftsvertrag. Volljahrig müssen Sie sein, einen Wohnsitz in Deutschland haben und — je nach Branche — möglicherweise eine besondere Erlaubnis oder Qualifikation mitbringen. Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken brauchen einen Meisterbrief oder eine Ausnahmebewilligung. Gastronomen brauchen eine Gaststaättenerlaubnis. Makler brauchen eine Gewerbeerlaubnis nach Paragraph 34c GewO. Freiberufler — also Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten, Künstler, Programmierer und ähnliche Berufe — müssen kein Gewerbe anmelden. Sie melden ihre Tätigkeit lediglich beim Finanzamt an und erhalten eine Steuernummer. Ob Ihre Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, entscheidet im Zweifelsfall das Finanzamt. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig — ein Webdesigner kann freiberuflich sein, ein Webshop-Betreiber ist es definitiv nicht. ## Schritt für Schritt zur Gründung Der Gründungsprozess für ein Einzelunternehmen ist denkbar einfach und an einem einzigen Tag erledigt. Der erste Schritt ist die Gewerbeanmeldung bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt oder Bürgeramt. Sie füllen ein einseitiges Formular aus, zahlen die Gebühr (je nach Gemeinde zwischen 15 und 65 Euro) und erhalten den Gewerbeschein in der Regel sofort. In vielen Städten ist die Anmeldung auch online möglich. Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, die IHK oder HWK sowie die Berufsgenossenschaft über Ihre Gründung. Vom Finanzamt erhalten Sie innerhalb von zwei bis vier Wochen den steuerlichen Erfassungsbogen, den Sie ausfüllen und zurücksenden müssen. Darin legen Sie unter anderem fest, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten und welchen Gewinn Sie im ersten Jahr erwarten. Als nächstes eröffnen Sie ein Geschäftskonto bei Ihrer Bank. Rechtlich wäre ein privates Konto ausreichend, aber die Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen ist dringend zu empfehlen — sowohl für die Übersicht als auch für das Finanzamt. Viele Banken bieten Geschäftskonten für Einzelunternehmer ab 0 bis 10 Euro pro Monat an. Falls Ihr Jahresumsatz voraussichtlich über 800.000 Euro oder Ihr Jahresgewinn über 80.000 Euro liegen wird, müssen Sie sich als eingetragener Kaufmann (e.K.) ins Handelsregister eintragen lassen. Unterhalb dieser Schwellen ist die Eintragung freiwillig, bringt aber Vorteile: Sie dürfen einen Firmennamen ohne Ihren Nachnamen führen, wirken gegenüber Geschäftspartnern serioser und können Prokura erteilen. Die Eintragung kostet beim Notar etwa 300 bis 400 Euro plus Registergebühren. ## Kosten der Gründung Die Gründungskosten eines Einzelunternehmens sind minimal. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Stadt 15 bis 65 Euro. Die optionale Handelsregistereintragung schlägt mit 300 bis 500 Euro zu Buche. Ein Geschäftskonto gibt es ab 0 Euro pro Monat. Hinzu kommen eventüll Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung (je nach Branche 200 bis 2.000 Euro pro Jahr) und den IHK-Beitrag (im ersten Jahr oft befreit, danach ab etwa 150 Euro pro Jahr für Kleingewerbetreibende). Laufende Kosten, die viele Gründer unterschätzen, sind die Beiträge zur Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung, auch ohne Mitarbeiter Pflicht), die Krankenversicherung (als Selbständiger ab etwa 200 Euro pro Monat bei freiwillig gesetzlicher Versicherung) und die Steuerberaterkosten (etwa 100 bis 300 Euro pro Monat für laufende Buchführung und Jahresabschluss). ## Steuern im Einzelunternehmen Als Einzelunternehmer zahlen Sie Einkommensteuer auf Ihren Gewinn — mit dem persönlic
Haeufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Einzelunternehmen und Einzelfirma?
Es gibt keinen Unterschied - beide Begriffe bezeichnen exakt dasselbe. Einzelunternehmen ist die offizielle, rechtlich korrekte Bezeichnung für ein Unternehmen, das von einer einzelnen natürlichen Person betrieben wird. Einzelfirma ist der umgangssprachliche Begriff dafür. Es handelt sich um die einfachste und häufigste Rechtsform in Deutschland: Sie handeln als natürliche Person unter Ihrem eigenen Namen (ggf. mit Geschäftsbezeichnung) und sind Inhaber des gesamten Geschäfts. Anders als bei einer GmbH oder UG ist das Einzelunternehmen keine eigene juristische Person - rechtlich gesehen sind Sie und Ihr Geschäft eine Einheit.
Muss ich als Einzelunternehmer ins Handelsregister?
In den meisten Fällen nicht. Sie müssen sich nur dann ins Handelsregister eintragen lassen, wenn Sie als Kaufmann gelten möchten (dann führen Sie den Zusatz e.K. - eingetragener Kaufmann) oder wenn Ihr Geschäft eine bestimmte Größe erreicht: mehr als 600.000 Euro Jahresumsatz oder mehr als 60.000 Euro Jahresgewinn. Ab diesen Schwellen sind Sie automatisch Kaufmann nach Handelsgesetzbuch und zur Eintragung verpflichtet. Kleingewerbetreibende (darunter) können sich freiwillig eintragen lassen, was mehr Seriosität ausstrahlt, aber auch die Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Erstellung einer Bilanz nach sich zieht. Ohne Handelsregistereintrag bleiben Sie bei der einfacheren Einnahmenüberschussrechnung.
Hafte ich mit meinem Privatvermögen?
Ja, als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt und persönlich mit Ihrem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen. Das bedeutet: Wenn Ihr Unternehmen Schulden hat, können Gläubiger auch auf Ihr Privatvermögen zugreifen - Ihr Haus, Auto, Ersparnisse und andere Wertgegenstände. Dieser Punkt ist das größte Risiko des Einzelunternehmens im Vergleich zur GmbH oder UG. Um sich zu schützen, sollten Sie eine gute Betriebshaftpflichtversicherung abschließen und bei risikoreichen Tätigkeiten über eine Vermögensschadenhaftpflicht nachdenken. Wenn Ihr Geschäftsrisiko wächst (z.B. durch Mitarbeiter, hohe Auftragsvolumen oder Produkthaftung), lohnt sich der Wechsel zu einer haftungsbeschränkten Rechtsform wie der UG oder GmbH.
Kann ich später die Rechtsform wechseln?
Ja, ein Wechsel der Rechtsform ist jederzeit möglich und in der Praxis sehr üblich, wenn das Geschäft wächst. Der häufigste Weg ist die Einbringung des Einzelunternehmens in eine neu gegründete GmbH oder UG. Dabei wird das gesamte Betriebsvermögen (Kunden, Verträge, Ausstattung) in die neue Gesellschaft übertragen. Steuerlich kann das unter bestimmten Voraussetzungen zum Buchwert geschehen (§20 UmwStG), sodass keine stillen Reserven aufgedeckt und versteuert werden müssen. Die Kosten für den Wechsel liegen bei ca. 3.000-8.000 Euro (Notar, Steuerberater, Handelsregister). Planen Sie den Wechsel rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater, um den optimalen Zeitpunkt zu wählen und steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
Themen: Einzelunternehmen, Gründung, Gewerbe