Wohngeld und Lastenzuschuss: Staatliche Hilfe bei Wohnkosten
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Wohngeld steht vielen Menschen zu die es nicht wissen. Seit der Reform 2023 profitieren auch Selbstständige und Eigentümer mit Lastenzuschuss.
Wer Anspruch auf Wohngeld hat, wie hoch es ausfällt und warum auch Selbstständige und Immobilienbesitzer profitieren können.
Das Wohngeld ist eine staatliche Leistung die vielen Menschen zusteht, die davon gar nichts wissen. Seit der großen Wohngeldreform 2023 haben deutlich mehr Haushalte Anspruch, darunter auch Selbstständige mit mittleren Einkünften und Immobilienbesitzer mit hoher Kreditbelastung (Lastenzuschuss). Dieser Artikel erklärt alles Wichtige. Seit 2023 erhalten rund 2 Millionen Haushalte Wohngeld. Die durchschnittliche Höhe beträgt 370 Euro monatlich. Auch Eigentümer mit Immobilienkredit können Lastenzuschuss erhalten. Selbstständige mit schwankenden Einkünften sind häufig berechtigt ohne es zu wissen. ## Was ist Wohngeld? Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Es richtet sich an Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen, die keinen Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe haben (da diese Leistungen die Wohnkosten bereits abdecken). Es gibt zwei Formen: - Mietzuschuss: Für Mieter (Zuschuss zur Kaltmiete) - Lastenzuschuss: Für Eigentümer (Zuschuss zu Zins und Tilgung der Immobilienfinanzierung) ## Wer hat Anspruch? ### Grundvoraussetzungen Sie müssen ein eigenes Einkommen haben (Wohngeld ist kein Ersatz für Erwerbseinkommen), Ihre Wohnkosten müssen in angemessenem Rahmen liegen und Ihr Einkommen muss bestimmte Grenzen unterschreiten. Keinen Anspruch haben Empfänger von: Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, BAföG oder Ausbildungsbeihilfe (mit Ausnahmen bei WG-Mitgliedern). ### Einkommensgrenzen (Richtwerte 2025) Die genaü Grenze hängt von Haushaltgrösse, Miete und Region ab. Richtwerte für Bruttöinkommen: - 1 Person: bis circa 1.600 Euro monatlich - 2 Personen: bis circa 2.200 Euro monatlich - 3 Personen: bis circa 2.700 Euro monatlich - 4 Personen: bis circa 3.400 Euro monatlich - 5 Personen: bis circa 3.900 Euro monatlich Diese Grenzen gelten für Mietstufe III (mittlere Städte). In teuren Städten (Mietstufe VI und VII wie München, Frankfurt, Hamburg) liegen die Grenzen deutlich höher. ### Selbstständige und Wohngeld Für Selbstständige mit schwankenden Einkünften ist Wohngeld besonders relevant: - Basis ist das voraussichtliche Jahreseinkommen (Prognose), nicht das Vorjahreseinkommen - Bei Geschäftsgründung oder schwachem Jahr kann ein niedriges zu erwartendes Einkommen zum Anspruch führen - Betriebsausgaben werden vom Bruttöinkommen abgezogen (nur der Gewinn zählt) - Wohngeld ist steuerfrei und wird nicht auf andere Leistungen angerechnet Beispiel: Ein frisch gegründeter Freiberufler erwartet im ersten Jahr 18.000 Euro Gewinn. Als Single mit 800 Euro Kaltmiete in einer mittleren Stadt könnte er circa 200 bis 300 Euro Wohngeld monatlich erhalten. ## Höhe des Wohngeldes Die Berechnung ist komplex und berücksichtigt drei Faktoren: 1. Anzahl der Haushaltsmitglieder 2. Höhe der anrechenbaren Miete (bzw. Belastung bei Eigentümern) 3. Gesamteinkommen des Haushalts ### Berechnungsbeispiele **Single, Kaltmiete 650 Euro, Nettöinkommen 1.200 Euro:** Wohngeld circa 250 bis 320 Euro monatlich **Paar mit 1 Kind, Kaltmiete 900 Euro, Nettöinkommen 2.400 Euro:** Wohngeld circa 200 bis 350 Euro monatlich **Alleinerziehende mit 2 Kindern, Kaltmiete 800 Euro, Nettöinkommen 1.800 Euro:** Wohngeld circa 350 bis 450 Euro monatlich ### Heizkostenkomponente und Klimakomponente Seit 2023 enthält das Wohngeld zwei neue Komponenten: - Heizkostenkomponente: Pauschaler Zuschlag von 1,20 Euro pro Quadratmeter (bei 80 qm also 96 Euro zusätzlich) - Klimakomponente: Pauschaler Zuschlag von 0,40 Euro pro Quadratmeter (bei 80 qm also 32 Euro zusätzlich) Diese Komponenten erhöhen das Wohngeld auch ohne dass sich Ihre Miete erhoht hat. ## Lastenzuschuss für Eigentümer Immobilienbesitzer können statt Mietzuschuss den Lastenzuschuss beantragen. Anrechenbare Belastung sind: - Zinsen für den Immobilienkredit (nicht die Tilgung!) - Bewirtschaftungskosten (Pauschale oder tatsächliche Kosten) - Grundsteuer Die Berechnung erfolgt analog zum Mietzuschuss, nur dass statt der Miete die monatliche Belastung herangezogen wird. Besonders relevant für: Eigentümer die kürzlich gekauft haben (hohe Zinsbelastung), Eigentümer in Kurzarbeit oder mit Einkommensrückgang, Selbstständige Eigentümer in der Gründungsphase mit niedrigem Gewinn. Beispiel: Sie haben eine Eigentumswohnung mit 1.500 Euro monatlicher Kreditrate (davon 800 Euro Zinsen). Ihr Haushaltseinkommen liegt bei 2.800 Euro (Familie mit 1 Kind). Anrechenbare Belastung: 800 Euro Zinsen plus 200 Euro Nebenkosten gleich 1.000 Euro. Möglichher Lastenzuschuss: 200 bis 350 Euro monatlich. ## Antragstellung ### Wo beantragen? Wohngeld beantragen Sie bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde (meist im Rathaus oder Bürgeramt). Immer mehr Kommunen bieten Online-Anträge an. ### Benötigte Unterlagen - Personalausweis oder Reisepass - Mietvertrag oder Darlehensvertrag (bei Eigentümern) - Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid bei Selbstständigen) - Nachweis über Nebenkosten und Heizkosten - Bei Selbstständigen: BWA oder Einnahmen-Überschuss-Re
Themen: wohngeld, lastenzuschuss, mietzuschuss, förderung, wohnkosten