Kindergeld, Elterngeld und Kinderzuschlag: Alle Familienleistungen im Überblick
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Alle staatlichen Familienleistungen erklärt: Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag und steuerliche Vorteile für Familien und Selbstständige.
Welche staatlichen Leistungen Familien zustehen, wie Sie diese beantragen und welche Besonderheiten für Selbstständige gelten.
Deutschland bietet Familien ein umfangreiches System an finanziellen Leistungen. Von Kindergeld über Elterngeld bis zum Kinderzuschlag können Familien mehrere Tausend Euro monatlich erhalten. Besonders für Selbstständige und Gründer gibt es wichtige Besonderheiten zu beachten, da die Berechnung anders funktioniert als bei Angestellten. Die wichtigsten Familienleistungen auf einen Blick: Kindergeld 250 Euro pro Kind monatlich, Elterngeld bis 1.800 Euro monatlich für 12 bis 14 Monate, Kinderzuschlag bis 292 Euro pro Kind monatlich, Kinderfreibetrag 9.312 Euro jährlich steuermindernd. ## Kindergeld: Die Basisförderung ### Höhe und Anspruch Seit 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 Euro pro Kind und Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Bei drei Kindern sind das 750 Euro monatlich oder 9.000 Euro jährlich. Anspruchsberechtigt sind alle Eltern mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von Einkommen, Beschäftigung oder Nationalität (bei gültigem Aufenthaltsstatus). Das Kindergeld wird gezahlt bis das Kind 18 Jahre alt wird. Darüber hinaus bis 25 Jahre, wenn das Kind in Ausbildung, Studium oder einem Freiwilligendienst ist. Für arbeitslose Kinder bis 21 Jahre. ### Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Das Finanzamt prüft automatisch bei der Steuererklärung, was günstiger ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag (9.540 Euro pro Elternpaar, Stand 2025). Bei höheren Einkommen (ab circa 85.000 Euro Jahresbrutto bei Verheirateten) ist der Freibetrag vorteilhafter. Bei Selbstständigen mit schwankenden Einkünften: In guten Jahren profitieren Sie vom Freibetrag, in schlechten Jahren vom Kindergeld. Das Finanzamt rechnet automatisch die günstigere Variante. ### Antrag und Auszahlung Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (online oder schriftlich). Benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde des Kindes, Steuer-ID des Kindes und des Antragstellers. Auszahlung monatlich, Termin abhängig von der Endziffer der Kindergeldnummer. ## Elterngeld: Einkommensersatz nach der Geburt ### Basiselterngeld Das Basiselterngeld ersetzt 65 bis 67 Prozent des Nettöinkommens vor der Geburt (bei Einkommen unter 1.240 Euro: bis zu 100 Prozent). Mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro monatlich. Daür: 12 Monate für ein Elternteil, 14 Monate wenn beide Eltern mindestens 2 Monate nehmen (Partnermonate). Alleinerziehende erhalten automatisch 14 Monate. ### ElterngeldPlus ElterngeldPlus ist halb so hoch wie Basiselterngeld, wird aber doppelt so lange gezahlt. Statt 12 Monate 1.800 Euro erhalten Sie 24 Monate 900 Euro. Besonders sinnvoll wenn Sie während der Elternzeit Teilzeit arbeiten wollen. ### Partnerschaftsbonus Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche, erhalten sie jeweils 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus. ### Besonderheiten für Selbstständige Für Selbstständige gelten wichtige Sonderregeln: Bemessungsgrundlage: Bei Selbstständigen wird der Gewinn (nicht Umsatz) der letzten 12 Monate vor Geburt herangezogen. Basis ist der Steuerbescheid. Wenn Ihr letzter Steuerbescheid einen niedrigen Gewinn zeigt (z.B. weil Sie gerade gegründet haben), fällt auch das Elterngeld niedrig aus. Strategie: Planen Sie die Gewinnermittlung im Jahr vor der Geburt so, dass möglichst hohe Gewinne ausgewiesen werden. Verschieben Sie große Ausgaben ins Folgejahr und ziehen Sie Einnahmen vor. Hinzuverdienst: Während des Elterngeldbezugs dürfen Sie arbeiten. Verdienst wird aber angerechnet. Beim Basiselterngeld reduziert jeder verdiente Euro das Elterngeld. Beim ElterngeldPlus ist die Anrechnung günstiger. Tipp für Selbstständige: Nehmen Sie ElterngeldPlus und arbeiten Sie reduziert weiter. So erhalten Sie länger Elterngeld und können Ihr Geschäft am Laufen halten, ohne Kunden zu verlieren. Mutterschaftsgeld: Selbstständige erhalten kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (nur gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch). Prüfen Sie, ob Sie sich freiwillig mit Krankengeld versichern können (Wahltarif bei gesetzlichen Kassen). ## Kinderzuschlag: Die unterschätzte Leistung Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine der am wenigsten bekannten Familienleistungen, obwohl er bis zu 292 Euro pro Kind monatlich beträgt. ### Wer hat Anspruch? Der Kinderzuschlag richtet sich an Familien, die genug verdienen um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber nicht genug für den Bedarf der Kinder. Die Einkommensgrenzen: Mindesteinkommen: 900 Euro brutto (Paare) bzw. 600 Euro brutto (Alleinerziehende) Höchsteinkommen: Individüll berechnet (abhängig von Miete, Kinderzahl, Einkommen) Typisch berechtigt: Familien mit 2 Kindern und Haushaltsnettöinkommen von 2.000 bis 4.000 Euro monatlich (je nach Wohnkosten). ### Berechnung Der Kinderzuschlag wird individüll berechnet. Einkommen über dem Grundbedarf der Eltern wird zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet. Die maximale Höhe beträgt 292 Euro pro Kind (Stand 2024). Zusätzlich zum Kinderzuschlag erhalten Familien automatisch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: Kostenlose Schulessen, Schulbe
Themen: kindergeld, elterngeld, kinderzuschlag, familie, förderung