Aufstiegs-BAföG: Bis zu 75.000 Euro für Ihre Weiterbildung

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Das Aufstiegs-BAföG fördert berufliche Weiterbildungen mit bis zu 75.000 Euro. Altersunabhängig und für über 700 Fortbildungsabschlüsse verfügbar.

Das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) fördert berufliche Weiterbildungen mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Für Meister, Techniker, Fachwirte und viele mehr.

Das Aufstiegs-BAföG ist eines der großzügigsten Förderprogramme in Deutschland und wird dennoch von vielen nicht genutzt. Es fördert die Vorbereitung auf über 700 verschiedene Fortbildungsabschlüsse mit einer Kombination aus Zuschüssen (die nicht zurückgezahlt werden müssen) und zinsgünstigen Darlehen. Vom Meisterbrief über den Fachwirt bis zum Betriebswirt können Sie bis zu 75.000 Euro Förderung erhalten. Das Aufstiegs-BAföG ist alters- und einkommensunabhängig. Jeder mit abgeschlossener Erstausbildung kann es beantragen. 50 Prozent der Lehrgangskosten sind Zuschuss (geschenkt). Bei bestandener Prüfung werden weitere 50 Prozent des Darlehens erlassen. ## Was wird gefördert? ### Förderfähige Maßnahmen Das Aufstiegs-BAföG fördert Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen: - Handwerksmeister (alle Gewerke) - Industriemeister - Fachwirte (Wirtschaftsfachwirt, Handelsfachwirt, etc.) - Techniker (Staatlich geprüfte Techniker aller Fachrichtungen) - Betriebswirte (Staatlich geprüfte, IHK-Betriebswirte) - Fachkaufleute - Erzieher und Heilpädagogen - Bilanzbuchhalter - IT-Spezialisten - Viele weitere (insgesamt über 700 anerkannte Fortbildungsabschlüsse) Nicht gefördert werden: Bachelorstudium, Masterstudium, Zertifikatslehrgänge ohne öffentlich-rechtliche Prüfung, Seminare und Workshops. ### Lehrgangskosten (bis 15.000 Euro) Förderhöhe für Kurs- und Prüfungsgebühren: Maximal 15.000 Euro. - 50 Prozent als Zuschuss (7.500 Euro geschenkt) - 50 Prozent als zinsloses Darlehen (7.500 Euro zinsfrei, Rückzahlung nach Abschluss) - Bei bestandener Prüfung: 50 Prozent des Restdarlehens erlassen - Effektive Eigenleistung: Nur 25 Prozent der Kosten (3.750 Euro bei vollen 15.000 Euro) ### Meisterstück/Prüfungsprojekt (bis 2.000 Euro) Für Material- und Herstellungskosten des Meisterstücks oder vergleichbarer Prüfungsarbeiten: - 50 Prozent Zuschuss (1.000 Euro geschenkt) - 50 Prozent als Darlehen ### Unterhaltsbeitrag (bei Vollzeitmaßnahmen) Wenn Sie für die Weiterbildung Ihren Job aufgeben oder unterbrechen: - Alleinstehende: 963 Euro monatlich (Zuschuss, nicht rückzahlbar) - Plus Zuschlag für Ehepartner: 235 Euro monatlich - Plus Zuschlag pro Kind: 235 Euro monatlich - Plus Kinderbetreuungszuschlag: 150 Euro monatlich pro Kind unter 14 Jahren Beispiel: Alleinerziehende mit 2 Kindern, Vollzeitmeisterkurs 12 Monate: Monatlich: 963 plus 470 plus 300 gleich 1.733 Euro Unterhaltsbeitrag (Zuschuss) Plus Lehrgangskosten: 7.500 Euro Zuschuss Gesamtförderung: 28.296 Euro (davon 20.796 Euro nicht rückzahlbar) ## Voraussetzungen ### Persönliche Voraussetzungen - Abgeschlossene Erstausbildung oder vergleichbare Berufspraxis - Kein Alters-Limit (auch mit 50+ Jahren berechtigt) - Kein Einkommenslimit (auch Gutverdiener erhalten den Zuschuss auf Lehrgangskosten) - Nationalität: Deutsche, EU-Bürger, und Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltstitel ### Maßnahme-Voraussetzungen - Mindestens 400 Unterrichtsstunden - Maximal 4 Jahre Gesamtdaür (bei Teilzeit länger) - Systematische Vorbereitung auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung - Anerkannter Bildungsträger ## Darlehensbedingungen - Zinssatz: Null Prozent während der Förderung plus 2 Jahre Karenzzeit - Beginn der Rückzahlung: 2 Jahre nach Ende der Maßnahme - Maximale Rückzahlungsdaür: 10 Jahre - Mindestrate: 128 Euro monatlich - Stundung bei geringem Einkommen möglich - Auf Antrag Freistellung bei Einkommen unter 1.605 Euro (plus Freibeträge für Kinder) ### Erlassmöglichkeiten Bei bestandener Prüfung: 50 Prozent Darlehenserlass auf den Anteil für Lehrgangs- und Prüfungskosten (automatisch, kein gesonderter Antrag nötig). Bei Existenzgründung: Wenn Sie innerhalb von 3 Jahren nach Prüfung ein Unternehmen gründen und mindestens einen Mitarbeiter einstellen, können weitere 100 Prozent des Restdarlehens erlassen werden. ## Aufstiegs-BAföG und Selbstständigkeit Das Aufstiegs-BAföG ist besonders für angehende Gründer attraktiv: Der Meisterbrief qualifiziert zur Selbstständigkeit im Handwerk. Die Kosten der Meisterschule werden großteils vom Staat getragen. Nach bestandener Prüfung werden 50 Prozent des Darlehens erlassen. Bei Gründung mit Mitarbeiter wird der Rest auch erlassen. Typischer Weg: Meisterschule (15.000 Euro Kosten, Sie zahlen effektiv 3.750 Euro) gefolgt von Gründung mit Meisterbrief, Gründungszuschuss (15.000 Euro), KfW StartGeld (100.000 Euro) und Meistergründungsprämie des Bundeslandes (7.500 Euro). ## Antragstellung Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Online-Antrag möglich über aufstiegs-baföG.de. Benötigte Unterlagen: - Nachweis der abgeschlossenen Erstausbildung - Anmeldebestätigung des Lehrgangs - Kostenaufstellung des Bildungsträgers - Einkommensnachweise (nur für Unterhaltsbeitrag relevant) - Bei Kindern: Geburtsurkunden Bearbeitungszeit: 4 bis 8 Wochen. Stellen Sie den Antrag möglichst vor Beginn der Maßnahme.

Themen: bafög, aufstiegsbafög, meister, weiterbildung, förderung