Steuern auf Kapitalerträge: Aktien, ETFs und Krypto richtig versteuern
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Wie Gewinne aus Aktien, ETFs und Kryptowährungen in Deutschland besteuert werden. Freibeträge, Haltefristen und legale Optimierungsstrategien.
Wie Gewinne aus Börse und Krypto in Deutschland besteuert werden. Freibeträge, Verlustverrechnung und legale Optimierungsstrategien.
Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland ist komplex und unterscheidet sich je nach Anlageform erheblich. Während Aktiengewinne pauschal mit 26,4 Prozent besteuert werden, können Kryptogewinne nach einem Jahr komplett steuerfrei sein. Wer die Regeln kennt, kann legal Tausende Euro Steuern sparen. Die wichtigsten Regeln: Aktien und ETFs unterliegen der Abgeltungsteuer (26,4 Prozent). Kryptowährungen sind nach 1 Jahr Haltedaür steuerfrei. Der Sparerfreibetrag beträgt 1.000 Euro pro Person jährlich. Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden. ## Abgeltungsteuer auf Aktien und ETFs Seit 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungsteuer. Sie beträgt 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag (insgesamt 26,375 Prozent, aufgerundet 26,4 Prozent). Bei Kirchensteuerpflicht kommen 8 bis 9 Prozent Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer hinzu (Gesamtbelastung dann circa 28 Prozent). Die Steuer fällt an auf: Kursgewinne (Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis), Dividenden, Zinsen (Tages-/Festgeld, Anleihen), Ausschüttungen von ETFs. ### Der Sparerpauschbetrag Die ersten 1.000 Euro Kapitalerträge pro Person (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) sind jährlich steuerfrei. Richten Sie bei Ihrem Broker einen Freistellungsauftrag ein, damit die Steuer nicht automatisch abgezogen wird. Optimierung: Wenn Sie Depots bei mehreren Banken haben, verteilen Sie den Freistellungsauftrag sinnvoll. Insgesamt darf die Summe aller Freistellungsaufträge 1.000 Euro nicht überschreiten. ### Thesaurierende vs. ausschüttende ETFs Ausschüttende ETFs zahlen Dividenden aus. Diese werden sofort besteuert (abzüglich Freistellungsauftrag). Thesaurierende ETFs reinvestieren Dividenden automatisch. Seit 2018 gilt die Vorabpauschale: Jährlich wird ein fiktiver Ertrag besteuert (basierend auf dem Basiszins der Bundesbank). Der Steuerbetrag ist meist gering und wird beim späeteren Verkauf angerechnet. Für langfristige Anleger sind thesaurierende ETFs leicht vorteilhaft (Steuerstundungseffekt), der Unterschied ist aber gering. ### Teilfreistellung bei Aktienfonds Aktienfonds und Aktien-ETFs (mindestens 51 Prozent Aktienanteil) erhalten eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Das bedeutet: Nur 70 Prozent der Erträge werden besteuert. Effektiver Steuersatz: 26,4 Prozent mal 0,7 gleich 18,5 Prozent. Eine erhebliche Erleichterung gegenüber dem vollen Satz. Mischfonds (mindestens 25 Prozent Aktienanteil): 15 Prozent Teilfreistellung, effektiver Steuersatz 22,4 Prozent. Immobilienfonds: 60 Prozent Teilfreistellung (80 Prozent bei überwiegend ausländischen Immobilien). ## Kryptowährungen: Besondere Steuerregeln Kryptowährungen werden in Deutschland als private Veräußerungsgeschäfte behandelt (Paragraph 23 EStG). Das bringt einen enormen Vorteil: ### 1-Jahres-Haltefrist Halten Sie Ihre Kryptowährungen länger als 1 Jahr, ist der gesamte Gewinn komplett steuerfrei. Egal ob Sie 1.000 Euro oder 1 Million Euro Gewinn machen. Keine Abgeltungsteuer, kein Einkommensteuersatz, null. ### Verkauf innerhalb 1 Jahr Verkaufen Sie innerhalb eines Jahres, wird der Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (14 bis 45 Prozent). Es gibt einen Freibetrag von 1.000 Euro pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Wichtig: Wenn der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften (nicht nur Krypto) den Freibetrag von 1.000 Euro überschreitet, wird der GESAMTE Gewinn besteuert, nicht nur der Teil über 1.000 Euro. ### FIFO-Prinzip bei Krypto Wenn Sie zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft haben und teilweise verkaufen, gilt das FIFO-Prinzip (First In, First Out): Die zürst gekauften Coins gelten als zürst verkauft. Beispiel: Sie kaufen am 1.1.2024 einen Bitcoin für 40.000 Euro und am 1.6.2024 einen zweiten für 50.000 Euro. Am 1.3.2025 verkaufen Sie einen Bitcoin für 60.000 Euro. Der verkaufte gilt als der vom 1.1.2024 (FIFO). Haltefrist: 14 Monate (über 1 Jahr). Gewinn: 20.000 Euro steuerfrei. ### Krypto-Staking und Lending Erhalten Sie Rewards durch Staking oder Zinsen durch Lending, gelten diese als sonstige Einkünfte (Paragraph 22 EStG). Sie werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Freibetrag: 256 Euro pro Jahr. ## Verlustverrechnung clever nutzen ### Aktien-Verluste Verluste aus Aktienverkäufen können NUR mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (eigener Verlusttopf). Nicht mit ETF-Gewinnen, Dividenden oder Zinsen. ### ETF- und sonstige Verluste Verluste aus ETF-Verkäufen, Anleihen oder Zertifikaten können mit allen Kapitalerträgen (außer Aktiengewinnen) verrechnet werden. ### Verlustvortrag Nicht verrechnete Verluste werden automatisch ins nächste Jahr vorgetragen. Sie verfallen nicht. ### Strategische Verlustnutzung Tax-Loss-Harvesting: Am Jahresende Positionen mit Buchverlust verkaufen, um Gewinne zu neutralisieren, und sofort wieder zurückkaufen. In Deutschland gibt es (anders als in den USA) keine Wash-Sale-Regel. Sie können also sofort zurückkaufen. Beispiel: Sie haben 3.000 Euro Aktiengewinne im Jahr reali
Themen: steuern, kapitalerträge, abgeltungsteuer, krypto-steuern, verlustverrechnung